Bis Samstag kommender Woche, 20. August, soll das Geld auf dem Konto sein, verspricht Landesministerin Ina Scharrenbach.
Der von der Bundesregierung beschlossene einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldhaushalte wird in diesem Monat an alle berechtigten Haushalte ausgezahlt. Damit sollen einkommensschwächere Haushalte von den hohen Energiepreisen entlastet werden.
Das Bundesgesetz ist am 1. Juni 2022, die zugehörige Verordnung NRW am 27. Juli 2022 in Kraft getreten.
„Als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten erhalten Wohngeldempfänger den einmaligen Heizkostenzuschuss ausgezahlt. Der zusätzliche Betrag ist nach der Personenzahl gestaffelt.
Er beträgt grundsätzlich
- für Haushalte mit einer Person 270 Euro
- für Haushalte mit zwei Personen 350 Euro
- für jede weitere Person plus 70 Euro.
„Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass der ‚einmalige‘ Heizkostenzuschuss durch die z. B. von der Bundesregierung gewollten Gasumlage nicht ausreichen wird. Jetzt kommt Geld in die linke Tasche und spätestens im Oktober wird es aus der rechten Tasche durch die Bundesregierung wieder herausgenommen“,
kritisiert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (CDU) aus Kamen.
Anspruch auf den einmaligen Heizkostenzuschuss haben Personen, die für mindestens einen Monat im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 Wohngeld bezogen haben. Die Auszahlung an berechtigte Personen erfolgt automatisch – Wohngeldempfänge haben nichts zu veranlassen. Die Zahlungen sollen bis zum 20. August 2022 auf den Konten eingehen.
Ende 2021 bezogen 157.850 nordrhein-westfälische Haushalte Wohngeld. Damit bezogen 1,8 % aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte Wohngeld im einwohnergrößten Land. Bei nahezu jedem zweiten reinen Wohngeldhaushalt war die wichtigste Einkommensquelle eine Rente oder eine Pension.[1]
[1] Quelle: https://www.it.nrw/zahl-der-haushalte-nrw-mit-wohngeldbezug-um-21-prozent-gesunken-108147
Quelle Land NRW
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