Routinemäßige Luftsicherheitskontrolle führt zur Strafanzeige wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalt:
Ein vollkommen alltäglicher Kontrollmoment am Flughafen Köln/Bonn entwickelte sich am Donnerstagvormittag zu einem unerwarteten Fahndungstreffer der Bundespolizei.
Ein 26-jähriger Marokkaner wollte seinen Flug nach Barcelona antreten und wandte sich ans Luftsicherheitspersonal, weil er seinen Reisepass im Kontrollbereich verloren habe. Da sein Dokument nicht auffindbar war, wurde die Bundespolizei hinzugezogen. Bei der Überprüfung konnte der Mann lediglich einen abgelaufenen Reisepass vorzeigen.
Was zunächst nach einem einfachen Missgeschick aussah, führte durch die routinemäßige Identitätsfeststellung zu einer wichtigen polizeilichen Erkenntnis:
Der junge Mann war zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Während die Beamten ihn zum Boardingpersonal begleiteten, wurde sein zuvor vermisster Reisepass schließlich dort abgegeben – offenbar tatsächlich verlegt und nicht verloren. Gleichzeitig stellte sich heraus, dass der Mann keinen gültigen Aufenthaltstitel besaß. Die vorgelegte spanische Meldebescheinigung war keine Aufenthaltsberechtigung, und ein Visum konnte er nicht vorzeigen. Der Mann gab zudem an, erst vor drei Tagen per Zug nach Deutschland eingereist zu sein.
Aufgrund dieser Feststellungen leitete die Bundespolizei ein Verfahren wegen unerlaubter Einreise sowie unerlaubten Aufenthalts ein.
Nach Abschluss aller grenzpolizeilichen und strafprozessualen Maßnahmen wurde der Marokkaner jedoch nicht festgenommen. Sondern, so führt der Sprecher der Bundespolizei seine Meldung weiter fort:
„Der Mann erhielt er eine Grenzübertrittsbescheinigung mit Fristsetzung zur Ausreise und wurde anschließend entlassen.“
Quelle Bundespolizei

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