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48-Jähriger fliegt am Flughafen mit sechs Aufenthaltsermittlungen auf – Kein gültiger Ausweis, Einreiseverbot ins Nachbarland

48-Jähriger fliegt am Flughafen mit sechs Aufenthaltsermittlungen auf – Kein gültiger Ausweis, Einreiseverbot ins Nachbarland

Nicht weniger als sechs Aufenthaltsermittlungen liefen gegen diesen Mann.

Am frühen Samstagmorgen voriger Woche kontrollierte eine Streife der Bundespolizei im Terminal 1 des Flughafens Köln/Bonn einen 48-jährigen Ukrainer. Der Mann fiel den Beamten im Bereich der Information auf und konnte sich lediglich mit einer Bescheinigung für die Ausländerbehörde Düsseldorf ausweisen – diese war jedoch bereits am 18. August 2025 abgelaufen. Gültige Ausweisdokumente konnte er nicht vorlegen.

„Eine fahndungsmäßige Überprüfung des Mannes brachte Erstaunliches zu Tage“, berichtet ein Bundespolizeisprecher:

„Gleich sechs Aufenthaltsermittlungen verschiedener Staatsanwaltschaften – unter anderem wegen Erschleichens von Leistungen sowie mehrfacher Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz.“

Zudem ergab eine Abfrage im Schengener Informationssystem einen Rückkehrvermerk mit Einreiseverbot in die Niederlande. Die Überprüfung der Identität bestätigte klar, dass es sich um den gesuchten Mann handelte.

Da kein gültiger Aufenthaltstitel vorlag, wurde der 48-Jährige wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts angezeigt und belehrt. Nach Rücksprache mit der Landespolizei wurde der Mann vor Ort festgenommen und im Anschluss an den Polizeigewahrsamsdienst überstellt.

Quelle Bundespolizei

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