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Durch Personengruppe „belästigt und bedrängt gefühlt“: 19-jährige Hammerin verletzt mehrere Menschen durch Reizgas

Durch Personengruppe „belästigt und bedrängt gefühlt“: 19-jährige Hammerin verletzt mehrere Menschen durch Reizgas

Weil sie sich durch eine Personengruppe „belästigt“ fühlte, hat eine junge Frau am späten Freitagabend (10. Oktober) in einem Regionalzug nach Hamm mehrere Menschen mit einem Pfefferspray verletzt. Die Bundespolizei hat Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen sie eingeleitet.

Laut der Mitteilung der Bundespolizei habe sich die 19-jährige Deutsche aus Hamm „von einer Personengruppe im Regionalexpress 1 belästigt und bedrängt gefühlt“. Daraufhin zog sie ein Reizstoffsprühgerät in Form einer Pistole und versprühte Pfefferspray im Zug.

Offenbar ziellos, denn sie verletzte einen unbeteiligten 22-Jährigen durch Reizgas im Gesicht.

Nach Einfahrt des Zuges in den Hauptbahnhof stieg die 19-jährige Hammerin aus und setzte auf dem Bahnsteig das Tierabwehrspray erneut ein. Dabei verletzte sie eine weitere, ebenfalls unbeteiligte Person.

Die alarmierte Bundespolizei stellte das Reizstoffpistole sicher. Ob weitere Personen durch den Reizstoffeinsatz verletzt wurden, ist nicht bekannt. Die Gruppe, die die 19-Jährige so aus der Fassung gebracht hatte, war nicht mehr vor Ort.

Polizeisprecher Markus Heuer verdeutlicht ein weiteres Problem neben der Körperverletzung durch das Reizgas:

„Das Führen von Anscheinswaffen ist nach dem Waffengesetz verboten. Derartige echt aussehende Waffen können drastische Maßnahmen der Polizei bis hin zum Einsatz der Schusswaffe auslösen.“

Auf Nachfrage unserer Redaktion ergänzte Bundespolizeisprecher Heuer noch einige Informationen zu dem Vorfall durch die „Personengruppe“. Diese Gruppe – es handelte sich um junge Männer – war zum Beginn des Polizeieinsatzes bereits nicht mehr vor Ort anzutreffen.

Die Polizeibeamten hätten jedoch Zeugen befragt, die übereinstimmend ausgesagt hätten, dass durch diese Gruppe keine strafrechtlich relevanten Aktionen verübt worden seien. Vielmehr habe sich die 19-Jährige offenbar subjektiv „bedrängt“ gefühlt und daraufhin das Spray im Zug versprüht.

„Es war den Ermittlungen nach eine überschießende Handlung ohne konkreten Gefahrenanlass“,

so Polizeisprecher Heuer. Daher sei der strafbefreiende Umstand „Notwehr“ nach bisherigen Erkenntnissen und Zeugenaussagen nicht gegeben.

Quelle: Bundespolizei Münster, eigene Recherchen

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