NRW: Psychisch kranker Sexualstraftäter darf vorläufig nicht in Türkei abgeschoben werden

Ein ausreisepflichtiger türkischer Sexualstraftäter aus Moers darf vorläufig nicht in die Türkei abgeschoben werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster  entschie­den und damit der Beschwerde des Antragstellers gegen einen Beschluss des Ver­waltungsgerichts Düsseldorf teilweise stattgegeben. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte angenommen, dass der Antragsteller auf­grund seiner zu Recht erfolgten Ausweisung in die Türkei abgeschoben werden dürfe. Sein … NRW: Psychisch kranker Sexualstraftäter darf vorläufig nicht in Türkei abgeschoben werden weiterlesen