NRW: Psychisch kranker Sexualstraftäter darf vorläufig nicht in Türkei abgeschoben werden
Ein ausreisepflichtiger türkischer Sexualstraftäter aus Moers darf vorläufig nicht in die Türkei abgeschoben werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit der Beschwerde des Antragstellers gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf teilweise stattgegeben. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte angenommen, dass der Antragsteller aufgrund seiner zu Recht erfolgten Ausweisung in die Türkei abgeschoben werden dürfe. Sein … NRW: Psychisch kranker Sexualstraftäter darf vorläufig nicht in Türkei abgeschoben werden weiterlesen
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