Polizei und Ordnungsamt in Iserlohn haben gestern mit einem größeren Kräfteaufgebot in der Innenstadt kontrolliert.
Besonders im Fokus waren E-Scooter und Fahrräder in der Fußgängerzone oder auf Gehwegen.
Fahrradfahren ist in der Iserlohner Fußgängerzone – wie bis Ende letzten Jahres auch noch in Unna – außerhalb der Kerngeschäftszeiten erlaubt, zwischen 19 und 10 Uhr jedoch verboten.

Das interessiert viele Zweiradfahrer nicht.
Die Polizei ahndete 13 Verstöße von Fahrrad- und 14 Verstöße von E-Scooter-Fahrern. In einem Fall ging es um verbotene Handynutzung. Bei zwei Scooter-Fahrern bestand der Verdacht, dass sie unter Drogen standen. Sie mussten mitkommen zur Blutprobe.
Die Polizei erinnert daran, dass auch für E-Scooter Regeln gelten. Ab 14 Jahren dürfen sie ohne weitere Fahrerlaubnis genutzt werden. Allerdings besteht Versicherungspflicht.
Wie beim Autofahren, so gilt auch auf dem E-Scooter oder Fahrrad: Hände weg vom Handy! Für ihre Nutzer gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer.
Und: Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu, soweit nicht ausdrücklich Schilder eine andere Regelung vorsehen.
Quelle Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis

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