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Brüllender Aggressor verbreitet Schrecken in Revierbahnhof und droht Polizisten massiv mit Gewalt

Brüllender Aggressor verbreitet Schrecken in Revierbahnhof und droht Polizisten massiv mit Gewalt

(Symbolbild eines Großstadtbahnhofs, Quelle Pixabay.com)

Angst und Schrecken bei Reisenden im Bochumer Hauptbahnhof  verbreitete am Freitagnachmittag (24. Januar) ein extrem aggressiver Mann, der bereits einschlägig im polizeilichen Fahndungssystem dokumentiert war.

Gegen 14:10 Uhr wandten sich einige Reisende hilfesuchend an eine Bundespolizeistreife und machten sie auf den aggressiven Mann aufmerksam. Sie hätten Angst vor ihm.

Die Beamten gaben sich unverzüglich in die Verteilerebene des Hauptbahnhofs und trafen auf den 30-Jährigen.

Dieser schrie vor dem Reisezentrum wahllos Passanten an. Dabei kam er ihnen so nahe, dass sie das Weite suchten. Als er die Einsatzkräfte sah, zeigte er ihnen unvermittelt den Mittelfinger und beleidigte sie.

„Während der Kontrolle verhielt sich der Mann aus Mali unkooperativ und aggressiv“, berichtet die Bundespolizei. „Die Feststellung seiner Identität war vor Ort nicht möglich. Zudem leistete er den Aufforderungen, seine Hände aus den Jackentaschen zu nehmen, nicht Folge.

Zur Unterstützung wurden weitere Einsatzkräfte angefordert. Aufgrund seines unkooperativen Verhaltens brachten die Bundespolizisten den Mann zu Boden und fixierten ihn mittels Handfesseln. Bei der Durchsuchung konnten keine Ausweisdokumente aufgefunden werden, jedoch ein Flugticket mit seinen Personalien.

Auf dem Weg zur Bundespolizeiwache drohte er den Uniformierten mit Gewalt. Wenig später konnte mit Hilfe des polizeilichen Fahndungssystems seine Identität festgestellt werden.

Ein Atemalkoholtest ergab, dass der Polizeibekannte mit zwei Promille alkoholisiert war.

Ein zuständiger Richter entschied schließlich, den tobenden Afrikaner zur Verhinderung von weiteren Straftaten in Gewahrsam zu nehmen. Die Beamten brachten ihn in das Gewahrsam der Polizei Bochum.

Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und Beleidigung ein. Über Untersuchungshaft ist in dem Bericht nichts erwähnt, woraus folgt, dass der Bedroher im Anschluss wieder aus entlassen wurde.

Quelle Bundespolizei

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