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Schlachthofskandal Selm: Auf Haftstrafe und Bewährungen folgt jetzt das Berufungsverfahren

Schlachthofskandal Selm: Auf Haftstrafe und Bewährungen folgt jetzt das Berufungsverfahren

Die Tiere wurden in Tötungsboxen im sehr schlechten Zustand eingesperrt. (Foto: SOKO)

Der Schächtskandal des Selmer Schlachthofs Prott hatte vor mehr als einem Jahr vor dem Lüner Amtsgericht sein vorläufiges juristisches Ende gefunden. Jetzt wird der Fall wieder neu aufgerollt – denn die drei Angeklagten akzeptierten das Erstinstanz-Urteil nicht.

Am Landgericht Dortmund begann am Donnerstag, 12. 12.2024, das Berufungsverfahren gegen drei Männer aus Lünen, die im Schlachthof „Prott“ in Selm mehrere Wochen lang 188 Schafe und Rinder illegal geschächtet haben sollen –  auf brutale Art und Weise ohne Betäubung.

Das Amtsgericht Lünen fällte am  15. September, die Urteile gegen die drei Angeklagten: Der Haupttäter sollte für 3 Jahre ins Gefängnis, seine beiden Söhne bekamen Bewährungsstrafen von jeweils 2 Jahren.

Die Richter folgten damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Diese hatte (maximal) drei Jahre Gefängnis den Haupttäter gefordert, für die Helfer – die Söhne des Hauptangeklagten – Bewährungsstrafen (2 Jahre bzw. 1 Jahr und 10 Monate). Die Verteidigung wollte für den Haupttäter 2 Jahre auf Bewährung erreichen, für die Söhne eine Geldstrafe.

„Für 188 Mal Höllenqualen, für Verbluten bei Bewusstsein, für Gewalt, für Stromschläge, für Tritte und für entsetzliche Angst“,

fasste das die SOKO Tierschutz zusammen, die die grausamen Praktiken im vergangenen Sommer durch verdeckte Videoaufnahmen öffentlich gemacht hatte.

(Videoaufzeichnungen aus dem Schlachthof belegen extremes Tierleid. (Fotorechte SOKO Tierschutz)

„Nicht angeklagt“, unterstreichen die Tierschützer:

„Die Versager vom Veterinäramt,
Die zwei deutschstämmigen Chefs.“

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die drei angeklagten Männer im Schlachthof Prott 188 Tiere ohne Betäubung nach rituellen Regeln mit einem Schnitt in den Hals töteten.

In Deutschland ist es verboten, Tiere bei vollem Bewusstsein ausbluten zu lassen. Die Angeklagten hatten vor dem Amtsgericht Teilgeständnisse abgelegt. Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage davon aus, dass die Angeklagten zum Schein im Nachhinein ein Bolzenschussgerät verwendet hatten, das eigentlich zum Betäuben der Tiere vor dem Schlachten dient.

So sollte laut Anklage verhindert werden, dass das illegale Schächten bei der anschließenden Tierschau auffiel.

Die Veterinärbehörde unter Leitung von Landrat Mario Löhr (SPD) hatte beteuert, nichts von den entsetzlichen Tierquälereien gewusst zu haben.

Die Männer seien beim Schächten der Tiere „mit Rohheit, Brutalität und Verachtung von Lebewesen vorgegangen“, so zitiert die Rheinische Post die zuständige Staatsanwältin Sarah Sablowsky in ihrem Plädoyer.

Amtliche Veterinärmediziner und Tierschützer hatten in den Prozess ausgesagt, eine vergleichbar schwere Tierquälerei hätten sie noch nie gesehen.

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