Unter lebensgefährenden Umständen schleuste ein 24-jähriger Inder am Wochenende insgesamt 15 Menschen nach Deutschland ein. Die Bundespolizei erwischte ihn im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen.
Mit einem Pkw reiste der Fahrer am Samstag, 26. Oktober, über die A44 von Belgien nach Deutschland ein. In dem Fahrzeug, das für 9 Personen vorgesehen ist, befanden sich insgesamt 15 geschleuste Menschen.
Auf den mit üblicherweise drei Mitreisenden besetzten Rückbänken fanden die Beamten jeweils fünf Personen vor. Zwei Personen quetschten sich auf dem Beifahrersitz, drei weitere kauerten im Kofferraum.
Die ohnehin außerordentlich gefährliche Fahrzeugsituation wurde ferner durch die Fahrweise des Schleusers verstärkt. Er raste derart schnell über die A44, dass es der Streife der Bundespolizei erst einige Kilometer nach erstem Blickkontakt gelang, den Fahrer zum Halt zu bewegen.
Während der polizeilichen Kontrolle stellten die Bundespolizisten fest, dass keiner der 15 Mitreisenden ein für den Grenzübertritt gültiges Reisedokument mit sich führte, sodass der Anfangsverdacht des Einschleusens von Ausländern bestätigt wurde.
Der indische Fahrer wurde zur Dienststelle gebracht und polizeilich vernommen. Parallel laufende Durchsuchungen des Fahrzeugs sowie des Gepäcks führten zum Auffinden diverser Beweismittel.
Der Fahrer behauptete, dass es sich bei allen 15 Mitreisenden um Freunde handle, denen er unentgeltlich helfen wollte. Diese Aussage wurde direkt durch die Zeugenvernehmungen der Insassen entkräftet.
Der 24-Jährige wurde wegen des Einschleusens von Ausländern unter lebensgefährdenden Umständen oder schwerer Gesundheitsgefährdung angezeigt und festgenommen. Nach der Haftrichtervorführung am Folgetag wurde Haftbefehl gegen den Inder erlassen. Er wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die Ermittlungen dauern weiter an.
Vereinzelte geschleuste Personen wurden nach ausländerrechtlicher Prüfung des Aufenthaltsstatus nach Belgien zurückgewiesen oder zu der zuständigen Ausländerbehörde (u.a. nach Äußerung von Asylgesuchen) weitergeleitet. Die Konsultierung eines Notarztes war bei keiner der Personen notwendig.
Quelle Bundespolizei Aachen
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