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Exfreundin durch Stadt verfolgt und mit Tod bedroht: Frau flüchtet völlig aufgelöst zur Bundespolizei

Exfreundin durch Stadt verfolgt und mit Tod bedroht: Frau flüchtet völlig aufgelöst zur Bundespolizei

Völlig aufgelöst flüchtete sich eine 45-jährige Frau in der Nacht auf vergangenen  Donnerstag (24. Oktober) zur Bundespolizeiwache am Essener Hauptbahnhof, nachdem sie zuvor durch die halbe Innenstadt vor ihrem Expartner geflüchtet war. Der 31-Jährige habe sie, mit einem Messer bewaffnet, verfolgt und mit dem Tod bedroht.

Gegen 2 Uhr morgens war es, als die 45-Jährige und ihre Begleiterin (24) panisch in der Bundespolizeiwache auftauchten. Der 31-jährige frühere Lebensgefährte habe sie bis zur Wache verfolgt, sei dann aber in Richtung des Südausgangs geflüchtet, berichteten die beiden Frauen.

Die Einsatzkräfte fahndeten unverzüglich nach dem 31-jährigen Serben. Wenig später stellten sie ihn im Stadtgebiet, nachdem er versuchte die Flucht zu ergreifen, und nahmen ihn vorläufig fest. Aufgrund der Information, dass der Mann ein Messer griffbereit dabei hatte, drohten die Uniformierten die Schusswaffe an.

Der Wohnungslose ließ sich widerstandslos mittels Handfesseln fixieren.

Seine Expartnerin, eine Deutsche aus Essen, berichtete auf der Wache währenddessen, dass das Paar frisch getrennt sein und der Ex sie seither verfolge und bedrohe. Bei einer zufälligen Begegnung in der Innenstadt in dieser Nacht habe er ein Messer aus der Jackeninnentasche gezogen und es ihr vorgehalten – zuvor soll er ihr mit dem Tod gedroht haben.

In Panik sei sie dann zusammen mit ihrer Begleiterin zur Polizei geflüchtet.

Recherchen ergaben, dass sich der 31-jährige Serbe unerlaubt im Bundesgebiet aufhält. Nach Rücksprache mit der Polizei Essen wurde er ins Gewahrsam gebracht. Ein Messer wurde weder bei ihm aufgefunden noch auf seinem Fluchtweg.

Die Beamten rieten der Frau gleichwohl, dass sie bei jeglichem Kontaktversuch den Notruf wählen solle. Gegen den 31-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Die weiteren Schritte obliegen der zuständigen Ausländerbehörde.

Quelle Bundespolizei Essen

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