Zu zweit auf einem E-Scooter: verboten. Unter 14 Jahren auf einem E-Scooter: verboten. Mit einem E-Scooter auf einem Gehweg fahren: verboten. Zu allem Überfluss war dieser Scooter nicht versichert.
In Meinerzhagen (MK) ist am Mittwochnachmittag, 23. Oktober, ein 10-jähriger Junge bei einem Verkehrsunfall nach zahlreichen Regelverstößen verletzt worden.
Der Junge war gegen 16.40 Uhr auf dem Gehweg der Straße „Zum Rothenstein“ als Fahrer eines E-Scooters unterwegs und hatte ein 12-jähriges Mädchen mit an Bord.
Nach Zeugenangaben fuhr der 10-Jährige plötzlich und unvermittelt auf die Straße und stieß dort mit dem Ford Fiesta eines 67-jährigen Meinerzhageners zusammen.
Der 10-Jährige verletzte sich leicht und musste mit einem Rettungswagen ins Klinikum Lüdenscheid gebracht werden. Der E-Scooter war nicht versichert. Am PKW entstanden nach erster Schätzung rund 1000 Euro Sachschaden.
„Bei der Nutzung von E-Scootern gibt es viele wichtige Regeln zu beachten. Die wichtigsten haben wir hier zusammengefasst“, betont ein MK-Polizeisprecher:
– Grundsätzlich ist keine Fahrerlaubnis für die Nutzung von E-Scootern erforderlich. Gleichwohl müssen Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein.
– E-Scooter dürfen nur von einer Person genutzt werden. Das Zu-zweit-fahren ist nicht erlaubt.
– E-Scooter müssen für die Nutzung im Straßenverkehr versichert werden und über eine Betriebserlaubnis verfügen.
– Der Gehweg ist tabu! E-Scooter müssen Radwege nutzen. Ist kein Radweg vorhanden, müssen sie auf der Straße fahren.
– Eine Helmpflicht gibt es nicht. Dafür sind Handys, genau wie auf dem Rad oder im Auto, verboten! Auch Alkohol oder Drogen sind ein No-Go.
Quelle Polizei MK
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