Erneut vermeldet die Bundespolizei eine Verhaftung im Rahmen der temporären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen.
Sie hat am Dienstagmorgen einen 32-jährigen Tunesier festgenommen.
Er war zuvor mit einem Fernreisezug aus Belgien eingereist. Im Rahmen der eingeführten Grenzkontrollen wurde der Mann am Hauptbahnhof in Aachen kontrolliert.
Bei der Einreisekontrolle konnte er keine Ausweispapiere vorlegen. Nach den vorliegenden Personalien wurde ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen des Diebstahls festgestellt.
Des Weiteren lagen noch weitere Ausschreibungen vor. Vom Ausländeramt in Magdeburg lag eine Aufenthaltsermittlung wegen des Verstoßes gegen das Asylgesetzes vor. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig fahndete nicht nur mit einem Strafvollstreckungshaftbefehl nach dem Betroffenen, sondern auch wegen eines laufenden Strafverfahrens wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls.
Der Mann wurde festgenommen und mit zur Wache am Hauptbahnhof genommen. Hier wurde durch eine erkennungsdienstliche Behandlung die angegebenen Personalien bestätigt.
„Den Strafvollstreckungshaftbefehl mit einer verbundenen Geldstrafe von 600 Euro konnte er durch Zahlung abwenden“, berichtet ein Bundespolizeisprecher.
„Da ein aktuelles Einreiseverbot für Deutschland gegen den 32-Jährigen vorlag, wurde er nach der Anzeigenerstattung wegen der ausländerrechtlichen Verstöße nach Belgien zurückgewiesen.“
Quelle Bundespolizei
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