Drei Tage nach der von Innenministerin Faeser angeordneten Wiedereinführung von Grenzkontrollen erwischte die Bundespolizei einen kriminellen Bulgaren, der versuchte, auf der A40 über die Niederlande nach Deutschland einzureisen.
Ein Abgleich der Personalien des 40-Jährigen in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass er durch die Staatsanwaltschaft in Berlin mit einem Haftbefehl gesucht wurde – wegen schwerwiegender Delikte, darunter Diebstahl mit Waffen und Bandendiebstahl.
Das Amtsgericht Tiergarten hatte ihn zu 6 Monaten Haft verurteilt. Angetreten hatte er sie nicht, sondern war verschwunden.
Um jetzt beim Wiedereinreiseversuch geschnappt zu werden.
Der Kriminelle wurde noch vor Ort durch die Bundespolizei verhaftet und am selben Tag zum Haftantritt in die Justizvollzugsanstalt Willich gebracht.
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend Grenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Die Maßnahmen umfassen nicht nur die Grenzlinie, sondern auch den 30-Kilometer Grenzbereich.
Dabei geht die Bundespolizei anhand aktueller Lageerkenntnisse sowie aufgrund grenzpolizeilicher Erfahrungen vor. Die Binnengrenzfahndung erfolgt uniformiert und zivil. Hierbei sollen insbesondere Ausweichbewegungen von grenzüberschreitend agierenden Straftätern erkannt und der Fahndungsdruck auf hohem Niveau gehalten werden.
Quelle Bundespolizei
Kommentare