Eine Gruppe Minderjähriger, die Jüngsten werden auf 7 Jahre geschätzt, hat in Haltern am See einen Polizeieinsatz erforderlich gemacht. Die Kinder warfen Feuerwerkskörper auf Jugendliche – ein Junge zückte ein Klappmesser.
Gegen 20 Uhr am 17. September informierte ein Reisender die Polizei Recklinghausen über eine größere Kindergruppe am Bahnhof Haltern, die pyrotechnische Gegenstände anzünde und auf umstehende Passanten werfe. Zudem seien Reisende mit einem Messer bedroht worden.
Vor Ort trafen die Einsatzkräfte der Bundespolizei auf insgesamt fünf Geschädigte: eine junge Frau (18) und vier Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren. Dies berichteten, dass sie auf dem Vorplatz von acht Kindern mit Böllern beworfen worden seien. Diese seien teilweise zwischen ihren Beinen detoniert.
Mit Glück wurde niemand verletzt.
Energische Aufforderungen an die aggressiven Kinder, sofort damit aufzuhören, wurden auch nach mehrfacher Wiederholung ignoriert.
Die 18-Jährige hatte mit ihren Begleiterinnen zu dem Zeitpunkt auf dem Außenmobiliar eines bereits geschlossenen Bäckers gesessen. Sie bestätigte die Schilderung der vier Jugendlichen. Als sie ihr Smartphone zur Hand nahm, um mit der Innenkamera ein Video von sich zu machen, fühlte sich offenbar einer der aggressiven Jungen belästigt, weil er dachte, seine Gruppe werde gefilmt. So schildert ein Polizeisprecher:
„Er ging auf die jungen Frauen zu und drohte damit, seine Familie zu holen. Zudem soll er ein Klappmesser mit einer geöffneten Klinge gezückt haben.“
Eine Glaswand trennte den Jungen, den die Bedrohten auf höchstens 10 Jahre schätzten, von den Frauen.
Schließlich ergriff die gesamte Gruppe (der Älteste geschätzt 12, der Jüngste 7) mit E-Scootern (die erst ab 14 gefahren werden dürfen) die Flucht.
Einsatzkräfte der Polizei Marl fahndeten nach den Minderjährigen, jedoch ohne Erfolg. Die Uniformierten wiesen die 18-Jährige an, das gefertigte Video- und Bildmaterial von ihrem Mobiltelefon nicht zu löschen. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Bedrohung, Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und Belästigung der Allgemeinheit ein.
Quelle Bundespolizei
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