HomePolizeiRuhrgebiet

Zwei Bäckerei-Mitarbeiter in Revierbahnhof streiten erst mit Fäusten, dann blutig mit Messern

Zwei Bäckerei-Mitarbeiter in Revierbahnhof streiten erst mit Fäusten, dann blutig mit Messern

Polizeieinsatz am Montagnachmittag (2. September) im Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Zwei Mitarbeiter gerieten aneinander – erst mit Fäusten, dann mit Messern.

Gegen 15:30 Uhr wurde die Bundespolizei über eine „körperliche Auseinandersetzung unter Zuhilfenahme von Messern“ in einer Bäckerei im Hauptbahnhof in Kenntnis gesetzt. Einer der Beteiligten sei mit einem Messer bewaffnet geflüchtet.

Die Bundespolizisten begaben sich unverzüglich zu der Filiale, in der sie auf einen 24-Jährigen und zwei Zeugen trafen.

Vor Ort stellte sich heraus, dass es sich bei den Kontrahenten (24, 27) um Mitarbeiter der Bäckerei handelte, zwei junge Männer aus Syrien. Diese waren zuvor im Zubereitungsraum in Streit geraten.

Dieser uferte aus.

Laut Zeugenaussagen sollen beide Männer zunächst mit Fäusten aufeinander eingeschlagen und plötzlich beide nach einem Messer gegriffen haben.

Ein 32-jähriger Zeuge trennte die Männer, woraufhin der 27-Jährige flüchtete.

Der 24-Jährige klagte über Schmerzen, die von Kopf- und Fingerverletzungen herrührten. Ein Rettungswagen wurde angefordert. Nach einer ersten medizinischen Untersuchung brachten die Rettungssanitäter den jungen Mann in ein Krankenhaus.

Unterdessen fahndeten die Beamten im Nahbereich nach dem flüchtigen 27-Jährigen. Plötzlich wurden sie durch die Bäckerei kontaktiert: Der Syrer war zurückgekehrt.

Die Einsatzkräfte fixierten den Mann und brachten ihn zur Dienststelle. Da auch er Verletzungen aufwies, wurde der Beschuldigte (27) durch medizinisches Personal untersucht. Er wollte sich anschließend selbst in ärztliche Behandlung begeben.

Das durch den 24-Jährigen genutzte blutige Küchenmesser wurde sichergestellt. Die Bundespolizisten leiteten sowohl gegen den 24- als auch gegen 27-Jährigen syrischen Staatsbürger ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung ein.

Besondere Gründe für eine Untersuchungshaft lagen nicht vor.

Quelle Bundespolizei

Kommentare

WORDPRESS: 0