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Bundespolizei verhaftet an drei Tagen sechs Reisende am Flughafen Düsseldorf – Über 10.000 € Geldstrafe, zweieinhalb Jahre Haft

Bundespolizei verhaftet an drei Tagen sechs Reisende am Flughafen Düsseldorf – Über 10.000 € Geldstrafe, zweieinhalb Jahre Haft

Fünf gesuchte Straftäter erwischte die Bundespolizei am vergangenen Wochenende (09.-11.08.2024) am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge – und einen weiteren am Montag. Macht 6 an 3 Tagen.

Am Freitagabend wurde ein Belgier kontrolliert, der nach Dubai fliegen wollte. Bei der Ausreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass der 23-Jährige im September 2023 von der Staatsanwaltschaft Kleve wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Fahndung ausgeschrieben worden war. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 800 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in Belgien lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen.

Samstagmorgen stellten die Bundespolizeibeamten einen 35-jährigen Serben bei der  Ausreisekontrolle eines Fluges nach Belgrad fest: Gegen ihn war seit fast zwei Jahren ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart offen, wegen unerlaubten Aufenthaltes ohne Aufenthaltstitel. Die Verurteilung datierte bereits vom März 2021. Der in Köln lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen ebenfalls durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 600 Euro bei der Bundespolizei abwenden und in die Heimat ausreisen.

Am Samstagabend wurde ein Niederländer bei der Ausreise nach Nador/Marokko kontrolliert – gegen ihn war seit Dezember 2023 ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz offen, erlassen in Kleve. Der 23-Jährige zahlte vor Ort seine Geldbuße in Höhe von 500 Euro und trat anschließend seinen – entsprechend verteuerten  – Flug nach Marokko an.

Am Sonntagnachmittag wollte ein 45-Jähriger nach Istanbul ausfliegen – gegen ihn lagen gleich zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vor: Wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen, Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung war der deutsche Staatsangehörige bereits im Frühsommer 2023 verurteilt worden. Da er die stattliche Geldstrafe von 8300 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen konnte, vermied er Ersatzhaft von über einem Jahr (380 Tage).

Am Sonntagabend wurde eine Niederländerin kontrolliert, die ebenfalls nach Istanbul fliegen wollte. Was flog auf: Gegen die 37-Jährige bestand seit April 2023 ein Haftbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Verkehr. Im Oktober 2022 war sie deswegen verurteilt worden.  Die Geldstrafe in Höhe von 3900 Euro konnte die Frau nicht zahlen – deshalb trat die Ersatzfreiheitsstrafe von 130 Tagen in Kraft.

Schließlich erwischte die Bundespolizei am Montagabend (12.08.2024) einen Türken bei der geplanten Ausreise nach Izmir: Dieser war bereits im Januar 2019 – also vor viereinhalb Jahren – wegen Drogenhandels zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Da er statt dessen untergetaucht war, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben und verbringt nun die nächsten zwei Jahre hinter Gittern.

Quelle Bundespolizei Düsseldorf

 

 

 

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