Er ging mit hemmungsloser Gewalt auf eine Mutter mit zwei halbwüchsigen Kindern los.
Ein extrem aggressiver 23-jähriger löste gestern Abend (30. Juli) um 22.57 Uhr durch einen Nothalt des Zuges „Nightjet“ (Nr. 40421) in Düsseldorf-Benrath aus.
„Durch beherztes Einschreiten einer Zugbegleiterin, das besonnene Verhalten der angegriffenen Familie (54, 17, 15) und rechtzeitiges und konsequentes Einschreiten der Bundespolizisten konnte Schlimmeres verhindert werden“, unterstreicht eine Polizeisprecherin.
Die dreiköpfige Familie und der 23-Jährige waren gemeinsam am Düsseldorfer Hauptbahnhof in den Zug gestiegen.
Ohne ersichtlichen Grund entriss der 23-Jährige der 54-jährigen Frau aus Kleve, die mit ihren beiden Kindern [15(m), 17(w)] unterwegs war, ihr Kopfkissen und baute sich vor der Familie auf.
Es folgten verbale Entgleisungen und Drohgebärden seitens des Aggressors.
Die Situation eskalierte, als dem Mann zufällig ein Rasierer aus dem Rucksack fiel und die 17-Jährige sich geistesgegenwärtig darauf stürzte – es handelte sich nämlich um ein altes Modell mit Rasierklinge.
Daraufhin attackierte der Mann das Mädchen, kratzte es und brachte den Rasierer wieder in seinen Besitz.
In Panik und mit Gewalt entkamen Mutter und Tochter aus dem Abteil. Der 15-Jährige hingegen konnte keinen Fluchtversuch starten und wurde von dem 23-Jährigen auf die Ausstiegsplattform des Zuges gezwungen.
Die eintreffende Bundespolizei forderte den Mann auf, den Jungen frei zu lassen. Diese Aufforderung ignorierte er.
Nach der Zwangsandrohung wurde der Mann durch die Beamten überwältigt und vorläufig festgenommen. Mit Tritten, Schlägen, Spucken und Beißen versuchte er sich fortwährend zu befreien.
Auf dem Bundespolizeirevier wurden eine freiwillige Blutentnahme und ein freiwilliger Atemalkoholtest (Ergebnis: 0.0 Promille) durchgeführt. Der 23-jährige Deutsche gab an, Betäubungsmittel konsumiert zu haben.
Nach vermutlicher Ausnüchterung (Konsum lediglich durch Beschuldigten angezeigt / Ergebnis der Blutentnahme steht noch aus) wurde der Gewalttäter heute Morgen um 05.30 Uhr entlassen.
Die Bundespolizei leitete Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§114 StGB), Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (§113 StGB), Körperverletzung (§223 StGB), Nötigung (§240 StGB) und Freiheitsberaubung (§239 StGB) ein.
Die Familie konnte nach Betreuung durch die Bundespolizei ihre Reise fortsetzen. Düsseldorf kontaktiert sie und steht ihr in Sachen Opferschutz helfend zur Seite.
Quelle Bundespolizei Düsseldorf
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