Unfallflucht mit Folgen in Hamm. Die Betroffenen: eine junge Mutter und ein Kleinkind. Die Verursacherin: eine 69-jährige Frsu.
Am Dienstagnachmittag, 16. Juli, war eine 26-jährige Hammerin gegen 14 Uhr auf der Wilhelmstraße unterwegs. Im Kinderwagen schob sie ihren zweijährigen Sohn.
Als sie mit dem Kinderwagen die Wilhelmstraße überqueren wollte, bog in diesem Moment eine 69-jährige Toyotafahrerin von der Lohauserholzstraße nach rechts in die Wilhelmstraße ab. Im Bereich der Fußgängerfurt prallte das Auto gegen den Kinderwagen.
Sowohl der Zweijährige als auch die Mutter des Jungen wurden leicht verletzt.
„Nachdem die 69-Jährige zunächst angehalten hatte und aus ihrem Fahrzeug ausgestiegen war, stieg sie schließlich wieder ein und flüchtete von der Unfallstelle“, berichtet ein Hammer Polizeisprecher.
Während der kleine Junge in Begleitung seiner Mutter in einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht wurde, konnten Einsatzkräfte der Polizei Hamm die 69-Jährige an ihrer Wohnanschrift antreffen – ihr Führerschein wurde von den Beamten direkt beschlagnahmt.
Unfallflucht gilt in Deutschland als Straftat und kann Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Quelle Polizei Hamm
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