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Volltrunken und ohne Helm gestürzt: Soester erleidet schwere Kopfverletzungen

Volltrunken und ohne Helm gestürzt: Soester erleidet schwere Kopfverletzungen

„Die Folgen wären mit Sicherheit weniger schwer gewesen, wenn der Radfahrer einen Helm getragen hätte“:

Folgenschwer endete am gestrigen Abend (22.06.) für einen 47-jährigen Mann aus Soest ein Ausflug mit dem Fahrrad.

Gegen 19.00 Uhr radelte der Soester den Radweg entlang der Hammer Landstraße in Richtung Soest.

Etwa in Höhe der Firma Kuchenmeister kam der Mann ohne Fremdeinwirkung plötzlich von dem Radweg ab, stürzte und fiel auf den Kopf.

Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten eine erhebliche Alkoholisierung des Radfahrers fest.

Mit schweren Kopfverletzungen wurde der Soester in ein Krankenhaus eingeliefert. Dort wurde ihm wegen Verdachts von erheblichem Alkoholkonsum eine Blutprobe entnommen.

„Die Folgen wären mit Sicherheit weniger schlimm gewesen, wenn der Mann einen Fahrradhelm getragen hätte“, unterstreicht ein Soester Polizeisprecher.

„Aber vor allem sollte eine Teilnahme am Straßenverkehr, auch mit einem Fahrrad, am besten ganz ohne Alkoholkonsum stattfinden.“

Die Promillegrenze auf dem Fahrrad liegt aktuell bei 1,6.

Konkret bedeutet das: Wenn ein Radfahrer mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut hat und in eine Polizeikontrolle gerät, ist die Fahrt beendet.

Radlern, die unter 1,6 Promille liegen, darf die Polizei das Weiterfahren nicht verbieten – so lange sie unauffällig fahren.

 

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