Mit Luftgewehr, Messern und Schwert durch den Großstadtbahnhof:
Das Thema Waffen beschäftigt die Bundespolizei aktuell nahezu täglich.
Am Dienstag Nachmittag (18. Juni) kontrollierten Bundespolizisten im Hauptbahnhof Essen einen jungen Mann, der eine Waffentasche bei sich trug.
Darin: ein Luftgewehr ohne gültige Kennzeichnung und Munition.
Bei dem Gewehr (Foto: Bundespolizei) handelte es sich um eine Waffe, bei der die Geschosse mithilfe kalter Gase verschossen werden.
Einen Berechtigungsschein konnte der 24-jährige Ukrainer nicht vorweisen.
Zudem fanden die Polizisten bei ihm 4 Messer, alle mit Klingenlängen über 12 cm.
Die Bundespolizisten stellten alles sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Verstöße gegen das Waffengesetz ein.
Zeitgleich wurde am Bahnsteig zu Gleis 6 ein 26-Jähriger kontrolliert, der ein Schwert bei sich trug. DB-Mitarbeiter wurden mit dem Soester in der Bundespolizeiwache vorstellig.
Der Schwertträger übergab den Beamten das Schwert freiwillig.
(Foto Bundespolizei)
Bei der Identitätskontrolle stellten die Einsatzkräfte fest, dass der Syrer gegen eine räumliche Beschränkung verstieß, die seinen Aufenthalt auf den Bezirk seiner zugewiesenen Ausländerbehörde beschränkt.
Bei dem Gegenstand handelte es ich um ein ungeschliffenes Schwert, das im Sinne des Waffengesetzes eine Hieb- und Stoßwaffe darstellt. Das Führen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein sowie ein Ermittlungsverfahren wegen Zuwiderhandlung gegen die räumliche Beschränkung.
Zur Europameisterschaft 2024 wurde eine Allgemeinverfügung unter anderem für den Hauptbahnhof Essen erlassen. Dies hat zur Folge, dass gefährliche Gegenstände jeglicher Art sichergestellt werden.
Zudem kann bei Zuwiderhandlungen ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden.
Quelle Bundespolizei Essen
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