+++ UPDATE am 19. Juni: Gegen die Pläne regt sich Widerstand – die CDU hat eine Umfrage gestartet.
Sie ist hier zu finden: https://www.cdu-iserlohn.de/
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Radfahren erlaubt – an 7 Tagen rund um die Uhr.
Einen „Mehrwert für die Stadt“ verspricht sich die Stadt Iserlohn von einem im September startenden Versuch: Für zunächst ein Jahr wird die Fußgängerzone gleichzeitig zur Radstrecke.
Bisher ist das Radfahren in der Iserlohner Bummelzone tagsüber zwischen 10 und 19 Uhr verboten, ähnlich wie in Unna, wo bereits ab 9 Uhr Absteigen und Schieben geboten ist.
Die Stadt Iserlohn will das jetzt im Rahmen eines Förderprogramm für „Shared Spaces“ in Innenstädten ändern, berichten lokale Medien.
Radfahren soll in der Fußgängerzone rund um die Uhr erlaubt sein, außer bei Festivitäten und an Markttagen.
Ein Planungsbüro soll das Versuchsjahr evaluieren, für Beschwerden soll eine eigene Mailadresse eingerichtet werden.
Die Stadt Iserlohn beruft sich bei ihrem Optimismus, dass der Versuch ein Erfolg wird, auf Lünen, wo Radfahrer ebenfalls uneingeschränkt in der Bummelzone fahren dürfen.
Wenn es zu voll sei, werde eben abgestiegen, die unterschiedlichen Arten der Verkehrsteilnehmer würden schon ausreichend sensibel sein, ist man im Iserlohner Rathaus gewiss.
Einen umgekehrten Weg ging hingegen vor 2 Jahren die kleine Ruhrstadt Fröndenberg: Dort ist das Radfahren auf dem Marktplatz jetzt grundsätzlich auch bei gähnender Leere verboten.
In Unna hatten vereinzelte Verstöße für ein Radelerlaubnis tagsüber in der Fußgängerzone (etwa vor Jahren durch die FLU) bisher keinen Erfolg.
Statt dessen stattete die Stadt hier jüngst für 50.000 Euro den Innenstadtbereich mit Radring-Piktogrammen aus.
Kommentare
90% der motorisierten E-Radfahrer verwechseln das runde blaue Schild mit dem Fußgänger über dem Radfahrer mit dem runden blauen Schild, auf dem der Fußgänger neben dem Radfahrer angezeigt wird. Das sieht man regelmäßig auch auf dem Ruhrtalradwanderweg, wo meistens die Fußgänger ein uneingeschränktes Vorfahrtsrecht haben und sich nicht an ein Links- oder Rechtsgehgebot im Vergleich zum „Nebeneinanderschild“ halten müssen. Daher sind auch grundsätzlich Radfahrer bei diesem „Übereinanderschild“ schuld, wenn es zu einer Kollision kommt, egal aus welchem Grund.
Also liebe Radfahrer: Bei diesem Schild nicht unhöflich die Fußgänger wegklingeln und erschrecken, um ein nicht vorhandenes Vorfahrtsrecht einzufordern, sondern absteigen und höflich daran vorbei gehen. Das gilt nicht nur in der Fußgängerzone, sondern auf den meisten gemeinsamen Wegen mit Fußgänger. Wenn Radfahrer auf einer Strecke fahren, wo sie uneingeschränkte Vorfahrt vor Autos haben, möchten sie sicherlich auch nicht oft im Sekundentakt von den Autos angehupt werden, damit sie trotzdem haarscharf an einen vorbeirasen können.
Wenn man schwer motorisierte aufgerüstete Mountainbikes, E-Bikes mit Anhänger und noch größere motorisierte Lastenfahrräder, die vielleicht auch einen zusätzlichen Anhänger haben, in der Fußgängerzone erlaubt, kann man eigendlich auch die oft kleineren Mopeds zulassen. Die haben auch den Vorteil, das sie ein Nummernschild haben und bei Verstößen nicht so einfach davon fahren können.