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Streit mit Messereinsatz in S-Bahn zwischen Dortmund und Essen – Couragierter Zeuge sichert die Waffe

Streit mit Messereinsatz in S-Bahn zwischen Dortmund und Essen – Couragierter Zeuge sichert die Waffe

Den alarmierten Polizisten kam ein Mann mit blutbefleckter Kleidung entgegen.

In einer S-Bahn zwischen Dortmund und Essen ist am Dienstagmorgen (14. Mai) ein Streit zwischen Syrern eskaliert.

Gegen 7 Uhr wurde das Bundespolizeirevier im Essener Hauptbahnhof über einen Streit mit Messereinsatz in der S2 informiert. Die Beamten begaben sich unverzüglich zu dem Bahnsteig zu Gleis 21, an dem der Zug eintraf.

Auf dem Weg dorthin kam ihnen bereits ein Mann entgegen, dessen Hose und T-Shirt blutig waren.

Nach der Darstellung des 31-jährigen Syrers war er in der Bahn mit einem anderen Mann in  Streit geraten. Der andere habe ihn beschimpft.

Daraufhin sei ein weiterer Mann dazugestoßen. Und dieser habe ein Messer gezogen, mit diesem  in seine Richtung gestochen, ihn bedroht und beleidigt.

Der 31-Jährige konnte den Angriff abblocken und versetzte dem 44-jährigen Kontrahenten einen Faustschlag ins Gesicht. Daraufhin ließ dieser das Messer fallen. Ein unbeteiligter 51-jähriger Zeuge eilte herbei, hob das Messer auf und sicherte es.

Noch während der Schilderungen des 31-Jährigen gegenüber der Polizei konnte der Angreifer von weiteren Polizeibeamten gestellt werden. Zudem gab der 51-jährige Zeuge sich zu erkennen, händigte den Beamten das Messer aus – ein Cuttermesser – und bestätigte die Aussage des Syrers (31).

Dessen 44-jähriger Landsmann bestritt hingegen alles – er habe lediglich den Streit zwischen dem 31-Jährigen und dem Unbekannten schlichten wollen. Daraufhin sei er mit einem Faustschlag angegriffen haben.

Die Bundespolizei forderte die Videoauswertung der betroffenen S-Bahn an und leitete gegen den 44-jährigen Syrer aus Dortmund ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Der 31-Jährige aus Gelsenkirchen wird sich seinerseits wegen Körperverletzung verantworten müssen. Zudem stellte er noch einen Strafantrag gegen den Unbekannten –  wegen Beleidigung.

Quelle Bundespolizei Dortmund

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