Die Polizei Hamm ist am (10. April im Bereich des Bahnhofsquartiers mit der mobilen Videobeobachtung an den Start gegangen.
Die Videoanlage befindet sich auf einem speziellen Anhänger und ist daher flexibel an verschiedenen Punkten im Bahnhofsquartier einsetzbar. Zu Beginn steht sie an der Bahnhofstraße in Höhe des SiKo-Points.
Ab Freitagabend, 19. April, startet die Videobeobachtung nun auch im Bereich der Südstraße in der Hammer Innenstadt (Hammer Meile).
Ein Anhänger mit der modernen Technik ist an der Südstraße, Ecke Königstraße in Höhe des Santa-Monica-Platzes aufgestellt worden. Entsprechende Hinweisschilder informieren über die Video-Zonen.
Antworten über Beobachtungszeiten, -zonen und den Schutz ihrer Daten finden Bürgerinnen und Bürger in den FAQ auf der Homepage der Polizei Hamm unter https://hamm.polizei.nrw/
„Wir treten täglich für die Sicherheit der Menschen und auch für ihre gefühlte Sicherheit in dieser Stadt ein“, sagt Polizeipräsident Thomas Kubera. „Durch den Einsatz der Videobeobachtung und die Möglichkeit des unverzüglichen Eingreifens von Polizeibeamten in einer Gefahrensituation wird eine nachhaltige polizeiliche Gefahrenverhütung und -bekämpfung sowie eine Strafverfolgung sichergestellt.“
Die Videoüberwachung hat der Behördeneiter zunächst für ein Jahr angeordnet.
In der Leitstelle der Polizei beobachten eigens dafür geschulte Mitarbeiter die Live-Bilder und werten diese aus.
Bei den betroffenen Bereichen handelt es sich um Kriminalitätsschwerpunkte in Hamm. Die Videobeobachtung ist zeitlich auf die besonders durch Kriminalität belasteten Zeiträume begrenzt, überträgt also nicht dauerhaft.
Die Aufnahmen werden nach einer Frist von 14 Tagen automatisch gelöscht. Zum Zwecke der Strafverfolgung darf die Polizei die Videoaufnahmen länger speichern. Das Videografieren von Versammlungen in den Bereichen ist unzulässig und findet nicht statt. Bestimmte Bereiche, wie zum Beispiel Wohnungen, Geschäfte oder öffentliche Einrichtungen, werden im Vorfeld geschwärzt.
Das Teleskop-Kamerasystem ist auf eine Höhe von bis zu fünf Metern ausfahrbar und verfügt über sechs Kameras. Zwei Kameras sind sog. Sicherungskameras, die dauerhaft den unteren Bereich des Anhängers gegen Beschädigungen durch Unbefugte filmen. Personen, die den Anhänger gewaltsam angehen, lösen ein akustisches und optisches Signal aus und alarmieren die Polizei.
Die Rechtsgrundlage für die mobile Videobeobachtung ergibt sich aus §15a PolG NRW. Spezielle Hinweisschilder informieren die Bürgerinnen und Bürger über den Beginn der Video-Zonen.
Über Beobachtungszeiten, -zonen und den Schutz ihrer Daten finden Bürger auf der Homepage der Polizei Hamm unter www.hamm.polizei.nrw.
Quelle: Polizei Hamm
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