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24-facher“Schein-Vater“ aus Dortmund kassierte monatlich 22.500 € – Für Kinder und Mütter aus Afrika zahlt der Staat

24-facher“Schein-Vater“ aus Dortmund kassierte monatlich 22.500 € – Für Kinder und Mütter aus Afrika zahlt der Staat

(Fotoquelle Pixabay)

Er lebt in Nigeria, ist deutscher Staatsbürger und offiziell Vater von 24 Kindern, deren Mütter aus Afrika stammen. Für diese zwei Dutzend Kinder kassierte ein in Dortmund gemeldeter Mann von Afrika aus Monat für Monat Sozialleistungen.

Eine Lücke im Gesetz machte es möglich, enthüllte das ARD-Magazin „Kontraste“.

Demnach hat Jonathan A. auf dem Papier 24 Kinder von unterschiedlichen Frauen, für die er nicht zahlt.

Laut „Kontraste“  habe der Mann die Vaterschaft für zwei Dutzend Kinder anerkannt. Jeden Monat kassierte er dafür als „Scheinvater“ über 22.500 Euro von der Familienkasse und machte sich von dem Geld ein schönes Leben in Afrika. Währenddessen kommt für die zwei Dutzend Frauen und Kinder der deutsche Staat auf.

Eigentlich soll es eine Regelung fürs Kindeswohl sein: Ein Mann, der bereit ist, Sorge für ein Kind zu tragen, kann sich rechtlich als Vater anerkennen lassen. Unabhängig davon, ob das Kind sein eigenes ist und ob er  mit Kind oder Mutter  zusammenlebt.

Besagter Jonathan A.,  deutscher Staatsbürger und in Dortmund gemeldet, hat nun 24 Kinder anerkannt, deren Mütter allesamt Afrikanerinnen sind. Aber Jonathan A. zahlt für die Kinder nicht, für sie muss der deutsche Staat aufkommen.

Weil der „Scheinvater“ den deutschen Pass hat, haben alle 24 Kinder samt ihren Müttern und weiteren Angehörige ein Bleiberecht in Deutschland. In seinem Fall sind es 94 Personen. Jährlicher Schaden für die Sozialkassen: rund 1,5 Mio. Euro.

Diese Zahl stammt von der „Sicherheitskooperation Ruhr“ (SiKo Ruhr) – einem Verbund von Behörden im Ruhrgebiet, an denen auch das Innenministerium beteiligt ist.

Während für die Mütter und Kinder also das Amt zahlt (denn die Frauen sahen von dem Geld der Familienkasse keinen Cent), posierte der „Schein-Vater“ auf Social-Media vergnügt mit teuren Autos.

Der Stadt Dortmund seien die Hände gebunden, die rechtlichen Mittel seien begrenzt, erklärte eine Stadtsprecherin.

„Eine missbräuchliche Anerkennung ließe sich theoretisch durch ein DNA-Gutachten nachweisen, aber dieses dürfte vor einer Beurkundung gar nicht hinzugezogen werden. Dafür fehlt die rechtliche Grundlage.“

Außerdem verbietet der Datenschutz die Abfrage zum Wohnsitz. Bedeutet: Ob Mehrfach-Vaterschaften vorliegen, könne das Dortmunder Jugendamt bei der Vaterschaftsbeurkundung nicht erfahren.

Der Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung ist nicht strafbar:

Wenn einmal eine Beurkundung stattgefunden hat, bleibt sie in jedem Fall wirksam. Ist ein Kind erst mal von einem deutschen Vater anerkannt, lässt sich diese nicht mehr aufheben.

Quellen: Kontraste / WDR

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