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Kampf dem Elterntaxi-Chaos: Kommunen dürfen schulnahe Straßen ab sofort temporär sperren

Kampf dem Elterntaxi-Chaos: Kommunen dürfen schulnahe Straßen ab sofort temporär sperren

Schluss mit dem allmorgendlichen und -mittaglichen Chaos durch Elterntaxis. Ab sofort dürfen Städte und Gemeinden in NRW Straßen in der Nähe von Schulen temporär für Fahrzeuge sperren.

Damit sollen gefährliche Situationen durch starken Durchgangsverkehr und insbesondere Elterntaxis verhindert werden.

NRW sei das erste Bundesland, das für die Kommunen eine solche über befristete Pilotprojekte hinausgehende Möglichkeit geschaffen habe, erklärte ein Sprecher des Landesverkehrsministeriums am Montag in Düsseldorf.

Der Erlass des Ministeriums biete eine rechtssichere Grundlage, damit Kommunen präventiv vorgehen könnten, ohne konkrete Gefahrenlage nachweisen zu müssen.
Eine Änderung der bundesweiten Straßenverkehrsordnung (StVO) müsse damit nicht abgewartet werden.

Sogenannte „Schulstraßen“ können entweder durch Verkehrszeichen mit einem Zusatzzeichen für die Zeit der Sperrung eingerichtet werden oder aber mit Schranken, Sperrbaken o. ä.. Eine Einschränkung: Die temporäre Sperrung darf nur auf Gemeindestraßen erfolgen, also weder auf Kreis-, Landes- noch Bundesstraßen.

„Vor manchen Schulen kommt es neben dem Durchgangsverkehr gerade zu Beginn und Ende des Unterrichts regelmäßig zu kritischen Situationen, auch durch den intensiven Bring- und Abholverkehr“, sagte NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (B90/Die Grünen) der „Rheinischen Post“. „Kinder sind die schwächsten Teilnehmer im Straßenverkehr. Sie müssen besonders geschützt werden.“

Mit dem Erlass wolle man rechtssicher die Möglichkeit zeitweiser Schulstraßen schaffen. Anlieger seien natürlich von den Beschränkungen ausgenommen.

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