Schluss mit dem allmorgendlichen und -mittaglichen Chaos durch Elterntaxis. Ab sofort dürfen Städte und Gemeinden in NRW Straßen in der Nähe von Schulen temporär für Fahrzeuge sperren.
Damit sollen gefährliche Situationen durch starken Durchgangsverkehr und insbesondere Elterntaxis verhindert werden.
NRW sei das erste Bundesland, das für die Kommunen eine solche über befristete Pilotprojekte hinausgehende Möglichkeit geschaffen habe, erklärte ein Sprecher des Landesverkehrsministeriums am Montag in Düsseldorf.
Sogenannte „Schulstraßen“ können entweder durch Verkehrszeichen mit einem Zusatzzeichen für die Zeit der Sperrung eingerichtet werden oder aber mit Schranken, Sperrbaken o. ä.. Eine Einschränkung: Die temporäre Sperrung darf nur auf Gemeindestraßen erfolgen, also weder auf Kreis-, Landes- noch Bundesstraßen.
Mit dem Erlass wolle man rechtssicher die Möglichkeit zeitweiser Schulstraßen schaffen. Anlieger seien natürlich von den Beschränkungen ausgenommen.
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