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„Potsdamer Geheimtreffen“ jetzt Fall fürs Gericht – Mehrfach Treffen zwischen „Correctiv“ und Regierung

„Potsdamer Geheimtreffen“ jetzt Fall fürs Gericht – Mehrfach Treffen zwischen „Correctiv“ und Regierung

Man habe „keine Remigration von Menschen mit deutschem Pass gefordert“.

Der folgenreichste Text des noch jungen Jahres landet nun vor dem Landgericht Hamburg. Die dortige Zivilkammer, eine der wenigen dauerhaft im Presserecht tätigen, muss sich laut einem Bericht der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) mit dem Artikel «Geheimplan gegen Deutschland» befassen, den das Netzwerk Correctiv am 10. Januar veröffentlicht hatte.

Der im Beitrag namentlich erwähnte Staatsrechtler Ulrich Vosgerau wehrt sich so gegen eine aus seiner Sicht falsche Darstellung. Dem 32-seitigenAntrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sind noch 6 weitere eidesstattliche Erklärungen weiterer Teilnehmer beigefügt. Wie Vosgerau bekräftigen alle, Correctiv habe über das Treffen im November 2023 in einer Potsdamer Villa in entscheidender Hinsicht die Unwahrheit behauptet.

Am zurückliegenden Wochenende fanden in Deutschland abermals Großkundgebungen „gegen Rechts“ statt. In München beteiligten sich an einem „Lichtermeer gegen das Dunkel von Hass und Hetze, Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus“ laut Veranstalterangaben „mindestens 100.000“ Menschen.

Auslöser für die seit 4 Wochen anhaltenden Proteste war jener Text von 10. Januar, in dem Correctiv durch eigene Recherchen zu dem Ergebnis gelangt, in Potsdam hätten rechte Kreise über Pläne diskutiert, wie man Menschen „aufgrund rassistischer Kriterien aus Deutschland vertreiben“ könne, „egal, ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht“.

Das Netzwerk stützte sich laut eigenen Angaben auf «sehr zuverlässige Quellen», ohne diese näher zu benennen. Möglicherweise wurde das Treffen im Landhaus Adlon, an dem auch Politiker von CDU und AfD teilnahmen, abgehört.

Zudem wird inzwischen die Nähe von Correctiv zur Bundesregierung thematisiert. Eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf an die Regierung ergab, dass die Correctiv-Geschäftsführerin und der Bundeskanzler „spontan am Rande der Konferenz Ostdeutschland 2030 am 17. 11. 2023“ aufeinandertrafen, eine Woche vor dem «Geheimtreffen»„, schildert die NZZ.

Correctiv erhält auch staatliche Gelder.

Der Rechtsstreit, der sich lange hinziehen kann, wirft  mehrere Fragen auf: Kann Correctiv belegen, was die klagenden Personen bestreiten –  dass Vertreibungspläne Gegenstand der Debatte waren? Hat Correctiv eine solche Tatsachenbehauptung überhaupt aufgestellt oder nur diesen Eindruck erweckt?

Vosgerau will mit seinem Antrag auf einstweilige Verfügung erreichen, dass Correctiv nicht länger eine „Bewusst unvollständige Darstellung der Äußerung des Antragstellers zum Thema Remigration deutscher Staatsbürger“ verbreiten darf. Der Staatsrechtler sieht durch die „scherenschnittartige Darstellung“ sein Ansehen beeinträchtigt.

Der Erfolg der Klage steht dahin.  Correctiv-Anwalt Thorsten Feldmann sehe den Ermittlungen „völlig gelassen“ entgegen, schreibt die WELT. 

„Derartige Dinge haben wir erwartet und im Vorfeld natürlich geprüft. Die Vorwürfe wegen angeblich unsauberer Recherche dienen nur dazu, Correctiv zu diskreditieren. Es wurde sogar fabuliert, die Geheimdienste hätten das Treffen abgehört und Correctiv eine Aufnahme zur journalistischen Verwertung zur Verfügung gestellt. Das ist natürlich alles Unfug.“

Noch weiter geht Correctiv-Gründer David Schraven: „Ich weise freundlich darauf hin, dass die Abgabe von falschen eidesstattlichen Versicherungen strafbar ist.“

Unterdessen war erst kürzlich bekannt geworden, dass es mehr als nur ein Treffen zwischen der Bundesregierung und dem Recherche-Netzwerk gegeben hatte.

Zudem hatte Correctiv auf ihrer Internetseite mehrere Korrekturen vorgenommen und das Wort „Deportationen“ getilgt. Im ARD-Presseclub hatte die stellvertretende Chefredakteurin, Anette Dowideit, gleich dreimal die Unwahrheit gesagt.

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