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Neuer Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger im Nordkreis Unna bestellt – Empfang der Innung in Arnsberg

Neuer Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger im Nordkreis Unna bestellt – Empfang der Innung in Arnsberg

(Heinrich Böckelühr, Regierungspräsident, Bernhard Mertens, Obermeister, Markus Abdinghoff, Andreas Quentmeier, stellv. Obermeister, Mario Schweitzer, Bezirksregierung Arnsberg, Andreas Welz, Bezirksregierung Arnsberg. Foto: Jason Rittmeyer, Bezirksregierung Arnsberg)

Im Rahmen des diesjährigen Empfangs der Schornsteinfeger-Innung bei der Bezirksregierung Arnsberg konnte Regierungspräsident Heinrich Böckelühr jetzt 18 neue bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger (wieder-)bestellen, davon erfolgt eine Bestellung im Kehrbezirk Unna 29. Er umfasst die Städte Lünen, Werne und Selm im Norden des Kreises.

 Markus Abdinghoff wurde zum 1. Januar 2024 als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Unna 29 mit circa 2.500 Liegenschaften bestellt. Sein Kehrbezirk umfasst jeweils Teile von Lünen-Wethmar, Lünen-Altlünen, Selm-Cappenberg, Werne-Langern, Werne-Lenklar sowie Teile vom Stadtkern Werne. Sein Vorgänger im Kehrbezirk, Hans-Jürgen Gesting, ist in den Ruhestand getreten.

Bis zum 31.12.2023 war Abdinghoff für einen Kehrbezirk im Bereich der Stadt Hagen bestellt.

Er besitzt die Zusatzqualifikation „Gebäudeenergieberater“ und sein Schornsteinfegerbetrieb ist nach dem Gütesiegelverfahren „Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks“ der akkreditierten Zertifizierungsstelle für Handwerk und Mittelstand in Deutschland (ZdH-Zert GmbH) zertifiziert.

Hintergrund

Mit der Reform des Schornsteinfegerrechts Anfang 2013 wurde im Schornsteinfegerhandwerk Wettbewerb eingeführt. Zudem wurde die Vergabe von Kehrbezirken „auf Lebenszeit“ abgeschafft.

Freiwerdende Kehrbezirke werden seitdem öffentlich ausgeschrieben und auf sieben Jahre befristet vergeben. Im Regierungsbezirk Arnsberg gibt es insgesamt 320 Kehrbezirke, von denen im vergangenen Jahr 28 ausgeschrieben und vergeben wurden.

Die Auswahl unter den Bewerbern wird nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen. Ein wichtiges Kriterium hierbei ist neben der regelmäßigen Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die Berufserfahrung im Schornsteinfegerhandwerk. Die Bezirksregierung Arnsberg führt in der Regel zusätzlich Auswahlgespräche durch.

Nach Ablauf der sieben Jahren können sich die jeweiligen Kehrbezirksinhaber erneut um den bisher verwalteten Bezirk bewerben.

Pressemitteilung: BR Arnsberg

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