Besitzer von E-Fahrzeugen parken in Unna 3 Stunden lang kostenlos – drei Tage noch von heute an (29. 12.), dann wird in der Kreisstadt das umstrittene Privileg abgeschafft.
Mit dem am 7. 12. vom Rat mehrheitlich beschlossenen höheren Parkgebühren im Rahmen des neuen Parkkonzepts für eine autoarme Innenstadt fällt in der Neujahrsnacht 2024 auch das bislang kostenlose Parken für elektrisch betriebene Fahrzeuge weg.
Diese Privilegierung hatte bei unseren Lesern kontroverse Diskussionen über ein „Zweiklassenparken“ ausgelöst.
Denn anders als meist üblich ist das kostenlose Parken nicht an gleichzeitiges Aufladen des E-Fahrzeugs gebunden. An den entsprechenden Parkplätze, um die es in Unna geht, stehen gar keine Ladesäulen.
Man parkt bisher also nur deshalb kostenlos, weil man ein Auto fährt, das vermeintlich „klimafreundlich“ ist.
Nun beansprucht allerdings auch ein E-Auto wertvollen Straßenraum. Da diese Erkenntnis jetzt spät auch bei den Entscheidern von Stadt und Politik angekommen ist, wird das antriebsabhängige kostenlose Parken in Unna gestrichen. So stand es bereits im April dieses Jahres im Parkkonzept-Entwurf, der final in der letzten Ratssitzung dieses Jahres beschlossen wurde.
Der Sonderparkregelung für E-Fahrzeuge stimmte der Stadtrat vor etwa 3 Jahren mehrheitlich zu. Seither dürfen Elektroautos (auch Hybride mit E-Kennzeichen) auf den oberirdischen und gekennzeichneten Flächen 3 Stunden kostenlos parken – es gilt die Parkscheibenregelung.
Anders als in den meisten Nachbarstädten war die kostenlose Parkerlaubnis in Unna bisher nicht an die Bedingung gekoppelt, dass das Fahrzeug während des Parkens aufgeladen wird.
So ist es zum Beispiel an einigen neuen E-Parkplätzen in Fröndenberg geregelt. Kostenlos geparkt werden darf dort „während des Ladevorgangs“. Allerdings stehen in Fröndenberg, ebenfalls anders als in Unna, in der gesamten Innenstadt kostenlose Parkplätze mit Parkscheibenregelung zur Verfügung.
Nun soll das bedingungslose Kostenlos-Parken von Elektroautos auch in Unna beendet werden. Denn, so begründete die Stadt die Beseitigung dieser Bevorzugung:
„Da E-Fahrzeuge ebenfalls wie andere Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor den öffentlichen Straßenraum in Anspruch nehmen und ebenso der angestrebten Zielsetzung (etwa „autoarme“ Innenstadt, Parksuchverkehr) unterliegen, wird eine Notwendigkeit für eine Privilegierung nicht mehr gesehen.“
Stehen E-Autos auf einem Parkplatz mit einer Ladesäule, soll dort eine „ausreichende Höchstparkdauer“ vorgeschrieben werden, schlägt die Stadt für das künftige Vorgehen vor.
Auf ihrer Website erinnert sie daran, wieso sie das Privileg für elektrifizierte Fahrzeuge seinerzeit einführte.
„Elektromobilität reduziert in den Städten Lärm und Abgase und fördert den Klimaschutz. Tanken die E-Fahrzeuge nur grünen Strom, emittieren die Fahrzeuge kaum CO2. Die Förderung der E-Mobilität in Unna soll so zur Luftreinhaltung, Lärmminderung, Reduzierung des Flächenverbrauchs sowie zur Sicherheit beitragen und ist ein Baustein auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Zukunft. So können in Unna E-Autos auf den oberirdischen und gekennzeichneten Flächen drei Stunden kostenlos parken. Wesentliche Aspekte und Basis jedes nachhaltig ausgerichteten Mobilitätssystems sind die Förderung fußgänger- und fahrradfreundlicher Stadtgestaltung sowie ein attraktiver öffentlicher Nahverkehr.„
Unnas neues Parkkonzept – Das ändert sich ab 1. 1. 2024:
E-Autos parken bisher auf gekennzeichneten Stellplätzen in Unna bis zu 3 Stunden mit Parkscheibe kostenfrei. Eigentümer von Verbrennerautos müssen zahlen. Ab dem 1. 1. 2024 entfällt mit dem neuen Parkkonzept dieses Privileg. (Foto A. Reichert)
Die Grünschwarze Abstimmungsgemeinschaft im Unnaer Stadtrat hat in der letzten Ratssitzung dieses Jahres am Donnerstag (7. 12.) zusammen mit der Freien Liste Unna (FLU) die neuen Gebühren im Rahmen des umstrittenen Innenstadtparkkonzepts beschlossen.
- Außenstellplätze werden deutlich teurer (2,50 €) und auf 3 Stunden limitiert,
- das Parken in den Parkhäusern und Tiefgaragen wird preislich vereinheitlicht (nach oben),
- zugleich gibt es dort einen 1-€-Kurzparktarif für 40 Minuten
- und ein Anwohnerangebot für monatlich 40 € – jährlich also 480 Euro. Bedingung: Der Anwohner wohnt innerhalb des Rings und hat nicht gleichzeitig einen Bewohnerparkausweis.
- Der Bewohnerparkausweis wird zugleich viermal teurer als bisher, er kostet pro Jahr 120 Euro. Es gibt für Inhaber dieses Ausweises keine Garantie auf einen Parkplatz.
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Die SPD enthielt sich bei der Abstimmung, weil dem Parkkonzept noch ein entscheidender Baustein fehlt – ein digitales Parkleitsystem schon an den Einfallstraßen Unnas. City-Werbering-Vorsitzender Thomas Weber hatte unserer Redaktion gesagt, dass ihm Bürgermeister Wigant (CDU) persönlich versprochen habe, dass dieses Leitsystem kommt. Daher habe der CWU dem Parkkonzept zugestimmt.
WfU und FDP stimmten im Rat mit Nein.
Dass das neue Konzept vor allem das bislang sehr unzureichend ausgelastete Parkhaus Neue Mühle füllen soll, ist mit Blick auf die Zahlen schlüssig: Eineinhalb Jahre nach der Eröffnung des Einkaufszentrums auf dem früheren Gelände der Mühle Bremme neben der Post sind die beiden Parkdecks (316 Plätze) weiterhin höchstens zu einem Drittel belegt.
Die Stadtverwaltung fasst die aus ihrer Sicht wichtigsten Neuerungen ab dem 1. 1. 2024 wie folgt zusammen:
„In den Parkeinrichtungen der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Unna GmbH (WBU) gibt es zum 1. Januar 2024 eine Preisanpassung des Parktarifes.
Der neue Tarif beträgt in allen Parkeinrichtungen 1,50 Euro pro Stunde. Darüber hinaus gibt es einen Sondertarif für Kurzzeitparker: Sie zahlen für die ersten 40 Minuten 1,00 Euro, danach 1,50 Euro pro Stunde.
Grund der Anpassung sind die insgesamt stark gestiegenen Preise in den unterschiedlichsten Bereichen wie z.B. Energie und Personal sowie das neue Parkraumkonzept.
Durch den neuen Kurzzeitparktarif besteht die Möglichkeit, kurze Erledigungen mit kostengünstigem Parken zu kombinieren.
Alle Parkeinrichtungen der Wirtschaftsbetriebe Unna haben somit ab 2024 einen einheitlichen Tarif.
Eine weitere Neuigkeit wird es für die Anwohner innerhalb des Stadtrings geben. Hier wird ein neuer Tarif eingeführt, der kostengünstiges Dauerparken in überdachten und bewachten Einrichtungen der WBU ermöglicht.
Voraussetzung ist: Der Wohnort muss innerhalb des Stadtrings liegen, es darf kein Bewohnerparkausweis mit dem Anwohnertarif kombiniert werden und die Zulassung/Hauptnutzung des Fahrzeuges muss nachgewiesen werden.
Wer bereits einen Anwohnerparkausweis hat und diesen weiter nutzen möchte, hat keinen Anspruch auf den Sondertarif.
Die Kosten des Tarifs liegen bei 40,00 Euro im Monat.
Der Anwohnertarif ist in der Tiefgarage am Bahnhof, am Neumarkt und im Parkhaus an der Massener Straße möglich. Die Beantragung erfolgt über die Homepage der Wirtschaftsbetriebe Unna (www.wirtschaftsbetriebe-unna.de/parken/vertraege-parkkarte) und ist ab sofort möglich.“
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