Bayern plant ein Genderverbot an Schulen. Das kündigte heute, 5. 12., Ministerpräsident Markus Söder an (CSU).
Das sächsische Kultusministerium hatte ähnliche Vorgaben erst im Sommer ausgeweitet.
Schon länger werden dort Formen wie der Gender-Stern, der Unterstrich oder der Doppelpunkt für geschlechtersensible Bezeichnungen an Schulen untersagt. In NRW handhaben die Schulen das derzeit noch unterschiedlich.
Wie sind die Gender-Regeln in deutschen Schulen?
Drei Bundesländer in Deutschland verbieten den Gebrauch von Gendersternchen und anderen Sonderzeichen in Schulen. Schüler:innen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein die trotzdem Gendersternchen oder Doppelpunkt einsetzen, müssen von ihren Lehrkräften mit Minuspunkten bewertet werden.
Grundlage für diese Entscheidung ist das amtliche Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung.
Ausdrücklich erlaubt ist „inklusive Sprache“ nur in Bremen und dem Saarland. Die übrigen Bundesländer, so auch NRW, berufen sich zwar grundsätzlich auf den Rat, haben aber bislang weder ein Verbot noch eine Erlaubnis für das schriftliche Gendern ausgesprochen.
In einer Umfrage auf der reichweitenstarken Facebookseite von Rundblick Unna mit über 26.000 Followern sprachen sich im Herbst rund 90 Prozent der Teilnehmer strikt gegen oder „eher gegen“ Gendersternchen und Co. aus.
Das entspricht der breit ablehnenden Tendenz (die Ablehnung wächst) der Bundesbürger in repräsentativen Umfragen von Meinungsforschungsinstuten und deckt sich auch mit den erst kürzlich aktualisierten Leitlinien des Rates der Deutschen Sprache.
Dennoch wird in zahlreichen steuerfinanzierten Pressestellen kommunaler Behörden, so auch bei der Kreisstadt Unna, mit Sonderzeichen und oft falschen Partizipformen gegendert:
Die frühere „Einwohnerfragestunde“ zu Beginn von Hauptausschuss- und Ratssitzungen etwa heißt seit Beginn der neuen Legislaturperiode unter schwarzgrüner Abstimmungsmehrheit „Fragestunde für Einwohnende“.
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