Das E-Auto nur noch für 50 km aufladen dürfen? Theoretisch kann das ab Januar passieren.
Die deutschen Niederspannungsnetze sind für größere Zahlen an Wärmepumpen und E-Auto-Ladestationen derzeit nicht ausgelegt. Daher kalkuliert die Bundenetzagentur Überlastungen ein und hat Regelungen vorgelegt.
Stromnetzbetreiber dürfen demnach künftig den Strombezug von neuen steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen zeitweise einschränken, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht.
„Dabei muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, sodass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können“, teilte die Bundesnetzagentur vorige Woche mit.
Die Verteilnetzbetreiber dürfen demnach den Bezug für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt senken. „
Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden.“
Der reguläre Haushaltsstrom sei davon nicht betroffen.
Im Gegenzug bekommen die Betreiber der steuerbaren Geräte eine Ermäßigung. Verbraucher zahlen dann bei Strombezug in Zeiten schwacher Netzauslastung weniger Netzentgelt.
Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eingriffe der Netzbetreiber nur in Ausnahmefällen erfolgen müssen und ohne wesentliche Komforteinbußen verbunden sein werden. „Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind nicht zulässig.“
Quelle Bundesnetzagentur/Die Welt.online

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