HomeLand NRWDeutschland

Auch Grundsteuer verfassungswidrig? Erste Kläger bekommen Recht – Haus & Grund sieht sich bestätigt

Auch Grundsteuer verfassungswidrig? Erste Kläger bekommen Recht – Haus & Grund sieht sich bestätigt

Die Neubemessung der Grundsteuer, für die auch in NRW sämtliche Grundeigentümer mit riesigem bürokratischen Aufwand ihre Angaben neu hinterlegen mussten, ist möglicherweise verfassungswidrig. Damit droht der Bundesregierung das nächste finanzielle Fiasko.

In Rheinland-Pfalz haben die ersten beiden Kläger Recht bekommen, die Einspruch gegen ihren Grundsteuerbescheid eingelegt haben. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat demnach „ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Bewertungsregeln“ der Grundsteuer geäußert. Das wurde am Wochenende durch entsprechende Medienberichte bekannt.

Das neue Grundsteuergesetz stammt aus der Zeit des Bundesfinanzministers Olaf Scholz (SPD), dem jetzigen Kanzler. Jetzt droht es ihm um die Ohren zu fliegen.

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland erhält gerichtliche Unterstützung in seiner Auffassung, dass die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz kritisierte in zwei kürzlich (23.11.2023) ergangenen Entscheidungen (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) vor allem die Grundstücksbewertung auf Grundlage der Bodenrichtwerte.

„Die Bodenrichtwerte sind ein wesentlicher Grund, warum die neue Grundsteuer auf sehr wackligen Füßen steht. Für uns sind die beiden Entscheidungen Motivation, in unseren Musterverfahren die Grundsteuer bis nach Karlsruhe zu tragen“,

erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke in Berlin.

In einem Rechtsgutachten für Haus & Grund und den Bund der Steuerzahler hat Prof. Gregor Kirchhof gerade die Bodenrichtwerte für ungeeignet erachtet, Basis für eine Grundsteuer zu sein (Bericht hier). Demnach ist die Steuerbemessung nach diesen durchschnittlichen Lagewerten oft ungenau.

Dies gelte vor allem dann, wenn Gutachterausschüsse für ein Gebiet fehlten, wenn die Kaufpreissammlungen nicht ausreichten, wenn ein Bodenrichtwert nicht vorhanden sei und daher Werte vergleichbarer Flächen heranzuziehen seien oder wenn lagebedingte Wertminderungen entstünden. „Die Bodenrichtwerte weisen systematische Bewertungslücken auf. Die neue Grundsteuer darf so nicht erhoben werden“, forderte Warnecke abschließend.

Laut Focus ging es in dem ersten Fall um ein 1880 errichtetes, unrenoviertes Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 72 Quadratmetern, bei dem das Finanzamt den Grundsteuerwert auf 91.600 Euro festlegte. Der zweite Fall betraf ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 178 Quadratmetern, das 1977 bezugsfertig errichtet wurde. Obwohl in Hanglage und nur über einen Privatweg erreichbar, stellte das Finanzamt den Grundsteuerwert auf 318.800 Euro fest. Die Richter äußerte Zweifel, ob die in die Bewertung eingeflossenen Bodenrichtwerte rechtmäßig zustande gekommen seien.

Karina Wächter aus der CDU-Landtagsfraktion sagte, das Urteil gebe den Kritikern der Reform Recht. „Schon seit über zwei Jahren warnen wir vor der rechtlichen Unsicherheit und dem Bürokratiemonster mit hohen Kosten, die die neue Bundesregelung darstellt“, sagte sie. Der FDP-Fraktionsvize im Bundestag, Christoph Meyer, erklärte, dass das Gericht die Ansicht der Liberalen bestätigt habe. „Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesfinanzhof hier schnell Klarheit schafft“, so Meyer.

Kommentare

WORDPRESS: 1
  • St. Gremling vor 2 Jahren

    Die neue Grundsteuerberechnung sollte einfacher, nachvollziehbar und gerechter sein.
    Unter dem Strich keine zusätzlichen Mehreinnahmen bringen

    Einen solchen Unsinn wie die beschlossene Grundsteuerberechnung kann sich nur ein geistig verwirrter ausdenken.

    Die Kommunen haben rechtzeitig in ihrem Sinn und für das Stadt Säckel reagiert und die Bodenrichtwerte angehoben.

    Zum Glück gibt es nicht nur Einwände dagegen sondern auch Urteile. Insofern bleibt zu hoffen dass dieser Irrsinn gestoppt wird.