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Von Missbrauch gewusst? Chefin der Ev. Kirche Deutschlands tritt zurück

Von Missbrauch gewusst? Chefin der Ev. Kirche Deutschlands tritt zurück

Die oberste Chefin der Evangelischen Kirche Deutschlands, Annette Kurschus (60), hat ihr Amt als Ratsvorsitzende der EKD nach nur 2 Jahren niedergelegt.

Laut „Siegener Zeitung“ soll Kurschus in den 1990er Jahren als Gemeindepfarrerin über Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens gegen einen ihr bekannten Kirchenmitarbeiter informiert gewesen sein, diese aber nicht gemeldet haben.

Heute zog sie die Konsequenzen aus dem medialen Druck.

Für kontroverse Diskussionen sorgte Kurschus vor einigen Wochen auch mit ihren Aussagen zur Flüchtlingsaufnahme. Menschliche Schicksale ließen  sich aus christlicher Sicht nicht auf eine Höchstzahl festschreiben. Die Aufnahme von Geflüchteten finde aus christlicher Sicht »ihre Grenze da, wo es zur Selbstaufgabe kommt«, so die Theologin. »Ich meine, dass wir diese Grenze noch lange nicht erreicht.“

Zu den Missbrauchsfällen:

Die «Siegener Zeitung» hatte die Aussage zweier Männer zitiert, die Kurschus in den 1990er Jahren «im Detail über die Missbrauchsvorwürfe informiert haben wollen». Beide hätten eine schriftliche Erklärung vorgelegt.

Die EKD-Ratsvorsitzende hatte zuvor «Andeutungen und Spekulationen» der «Siegener Zeitung» gegen sich mit Nachdruck zurückgewiesen. Anfang 2023 sei eine anonyme Anzeige gegen den Beschuldigten eingegangen. «Vorher hatte ich keine Kenntnis von Taten sexualisierter Gewalt durch diese Person», betonte sie.

Kurschus war in den 1990er Jahren Pfarrerin im Kirchenkreis Siegen.

Das Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt der EKD ging in den letzten Tagen auf Distanz zu Kurschus. In dem Gremium zur Aufarbeitung von Missbrauchstaten sitzen Betroffene und Kirchenvertreter. «Wir sind in höchstem Maße besorgt, dass die Darstellung der Ratsvorsitzenden der EKD in einer entscheidenden Frage von den anderen Personen abweicht», hieß es. «Die aktuelle Berichterstattung stellt die Glaubwürdigkeit von Frau Kurschus in Frage.»

Grundsätzlich gelte, dass den Aussagen von Betroffenen sexualisierter Gewalt Glauben zu schenken sei und diese nicht in Zweifel gezogen würden.

 

 

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