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Betrunkener Vater bespuckt Töchterchen (4) und bewirft es mit Koffer – Mutter nötigt 14-Jährige zur Falschaussage

Betrunkener Vater bespuckt Töchterchen (4) und bewirft es mit Koffer – Mutter nötigt 14-Jährige zur Falschaussage

Misshandlung eines Kindes durch den eigenen Vater gestern Abend, 18. 10.,  in einem Regionalzug zwischen Dortmund und Essen:

Gegen 19:30 Uhr wählten Reisende des RE6 den Notruf. Ein Mann werfe mit Koffern um sich und spucke Mitreisende an.

Beim Halt im Essener Hauptbahnhof trafen die Bundespolizisten auf eine fünfköpfige Familie. Zeugen berichteten den Beamten den Verdacht einer Kindesmisshandlung:

Demzufolge habe der 45-jährige Vater sein Töchterchen (4) während der Zugfahrt gestoßen und bespuckt haben. Schließlich schmiss er einen Koffer auf sein Kind, so die Zeugen.

Die Einsatzkräfte stellten vor Ort Blutergüsse im Gesicht des kleinen Mädchens fest und brachten die Familie zur Bundespolizeiwache. Die 41-jährige Mutter und der 45-jährige Vater machten  widersprüchliche Angaben zur Herkunft der Verletzungen.

Zudem hörte ein Beamter ein Gespräch zwischen der Mutter (41) und ihrer 14-jährigen Tochter in kroatischer Sprache mit: Die 41-jährige Serbin beleidigte das junge Mädchen mehrfach und nötigte sie, der Polizei zu erzählen, dass die Verletzungen im Gesicht ihrer kleinen Schwester nicht vom Vater stammten. Vielmehr habe sich die 4-Jährige die Hämatome anderweitig zugezogen.

Ein hinzugezogener Mitarbeiter des Jugendamtes Essen befragte daraufhin die Eltern, die Töchter (4, 14) und den 7-jährigen Sohn. „Das Amt prüft nun die familiären Verhältnisse“, berichtet Polizeisprecherin Anne Rohde.

Der aggressive Familienvater war, wie ein Atemalkoholtest ergab, mit fast 2 Promille alkoholisiert. Die Beamten behielten den Serben zunächst auf der Wache.

Die Mutter wurde zusammen mit ihren Kindern durch einem Transport der Johanniter heim nach Soest gefahren. Der Vater durfte die Wache erst später zeitversetzt verlassen.

Gegen ihn leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen ein.

Quelle Bundespolizei

Kommentare

WORDPRESS: 2
  • St. Gremling vor 1 Jahr

    Letztendlich egal ob er die Wache zeitversetzt verlassen musste.

    Die Frau wird ihn in Soest wieder mit offenen Armen empfangen und die 14jährige Tochter wird ihren „ungehorsam“ zu spüren bekommen.

    Sofortiger Entzug der Kinder wäre auf Grund der geschilderten Situation angebracht, lässt aber unsere Rechtsprechung vermutlich nicht zu.

    Schwer zu ertragen eine solche Schilderung