AStA der FH Dortmund kündigt Semesterticket – „Was über Jahrzehnte undenkbar schien, ist nun Wirklichkeit geworden“:.
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Fachhochschule Dortmund hat Ende August das Semesterticket
für die mehr als 14.000 Studierenden der FH Dortmund fristgerecht beim Verkehrsverbund RheinRuhr (VRR) gekündigt.
Es ist eine Entscheidung gegen die eigene Überzeugung, so heißt es in einer Pressemitteilung.
„Auch Monate nach der Einführung des 49-Euro-Deutschlandtickets zeichnet sich weiterhin keine
rechtssichere Lösung für Studierende ab“, sagt Alyssa Blümel, stellvertretende Vorsitzende des FHDortmund-AStA. Daher drohe dem AStA ohne Kündigung eine Klagewelle.
Das Problem, so erklärt sie:
„Das Semesterticket ist ein Solidarmodell. Alle Studierenden zahlen, unabhängig, ob sie
das Ticket nutzen. Im Gegenzug bekommen alle ein vergünstigtes Ticket für etwas mehr als 36 Euro
monatlich, gültig in ganz NRW. Im Vergleich zu den regulären Preisen war das ein faires Angebot; und
auch für den VRR ein gutes Geschäft. Immerhin sind etwa die Hälfte aller Abo-Karten in Dortmund
Semestertickets.“
Übertragen auf das Ruhrgebiet mit fast 300.000 Studierenden nimmt der VRR so
Monat für Monat gut 8 Millionen Euro ein.
„Das Solidarmodell dürfen wir nur durchsetzen, wenn die Differenz zum regulären Ticketpreis
entsprechend groß ist. Das haben Gerichte in mehreren Urteilen zum Semesterticket bestätigt“, sagt
Alyssa Blümel.
Doch im Vergleich zum bundesweit gültigen Deutschland-Ticket für aktuell 49 Euro
wirken die gut 36 Euro für das NRW-Semesterticket fast überteuert.
„Unter diesen Umständen ist das Semesterticket als Solidarmodell juristisch anfechtbar“, ist die stellvertretende AStA-Vorsitzende
überzeugt. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein Gutachten, dass die studentische Vertretung der TU
Dortmund beauftragt hat.
Da der AStA das Geld von den Studierenden einsammelt und an den VRR
weiterleitet, wären nach erfolgreicher Klage hohe Schadensersatzforderungen fällig. „Die Kündigung
ist der einzige Ausweg“, sagt Alyssa Blümel.
Viele Fachhochschulen und Universitäten im Ruhrgebiet gehen aktuell diesen Weg. Einige haben
bereits gekündigt, andere werden in Kürze folgen.
Die Fristen dafür sind unterschiedlich. Die ASten der verschiedenen Hochschulen haben das Problem gegenüber dem VRR aber auch gegenüber der
Politik mehrfach adressiert. Doch die Verantwortung werde hin und her geschoben. „Wie schon in der
Corona-Krise oder beim Energiegeld werden Studierende zunächst schlicht vergessen“, sagt AlyssaBlümel.
Die Kündigung des Semestertickets wird erst nach zwölf Monaten wirksam. So lange läuft die
Kündigungsfrist. Heißt: Zwei Semester bleibt den Studierenden ihr ÖPNV-Ticket noch. Der AStA der
FH Dortmund hofft, dass sich der VRR nun doch noch bewegt und bereit ist, einen neuen Vertrag zu
vernünftigen und angemessenen Konditionen abzuschließen.
Pressemitteilung FH Dortmund
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