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NRW: Blutige Attacke mit zwei Messern in Bahnhofshalle – Strafverfahren auch gegen das Opfer

NRW: Blutige Attacke mit zwei Messern in Bahnhofshalle – Strafverfahren auch gegen das Opfer

Sowohl gegen den Täter als auch gegen sein Opfer wurden Strafverfahren eingeleitet – wobei der mutmaßliche Messerstecher erst einmal weggesperrt wird.

Eine blutige Attacke mit gleich zwei Messern hat sich in der gestrigen Nacht (29. August) im Düsseldorfer Hauptbahnhof abgespielt.

Um 1.30 Uhr informierte die Leitstelle der Bundespolizeiinspektion die Einsatzkräfte am Bahnhof über einen Messerangriff. In der Bahnhofshalle fanden die Uniformierten einen 32-jährigen Litauer vor – der bei ihrem Angriff die Flucht ergriff – sowie einen blutenden, am Boden liegenden Sudanesen (29).

Vor den Augen der Beamten schleuderte der schwer verletzte Afrikaner noch liegend eine Glasflasche in Richtung des davonrennenden Litauers und traf ihn am Kopf.  Der 32-Jährige erlitt eine Platzwunde, seine Flucht war jäh beendet.

Beamte der Bundespolizei sowie hinzukommende Kollegen der Landespolizei fesselten den Mann und versorgten seine blutende Kopfwunde.  Ein weiterer Bundespolizist versorgte die Schnittverletzung am Hals des Sudanesers. In der Vorhalle fanden die Beamten der Bundes- und Landespolizei zwei Messer – am einen klebte Blut.

Eine Videoauswertung zeigte, was zuvor passiert war:

Zuerst stritten die beiden Männer, dann holte der Litauer ein Messer aus seiner Hosentasche und stach auf den Hals des Kontrahenten ein. Der Sudanese stürzte zu Boden, packte eine vor ihm liegende Glasflasche. Der Litauer versuchte daraufhin erneut, den Afrikaner mit dem Messer im Kopfbereich zu verletzten. Zu diesem Zeitpunkt hielt der 32-Jährige zwei Messer in seiner Hand.

Beide Männer wurden zur ärztlichen Versorgung sowie einer angeordneten Blutentnahme in ein Krankenhaus gebracht. Der 32-jährige Litauer wurde nach Rücksprache mit der zuständigen Bereitschaftsrichterin  vorläufig festgenommen und soll zeitnah (Stand Dienstagnachmittag) einem Haftrichter vorgeführt werden.

Gegen beide Männer wurde ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.

Quelle Bundespolizei

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