Mittwochmittag in Bönen. Ein Familienvater aus Fröndenberg parkt sein Auto am Einkaufszentrum am Bahnhof. Dort gilt die Parkscheibenregelung.
Alles klar. Die blaue Parkscheibe wird ordnungsgemäß gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs aus Fröndenberg ausgelegt.
Kurze Zeit später kehrt der Autobesitzer zurück – und reibt sich die Augen. Hinter dem Scheibenwischer seines Autos prangt ein 20-€-Knöllchen.
Angeblich hat er keine Parkscheibe ausgelegt.
„Hä?!“, fragte sich der Besucher aus dem Südkreis komplett verwirrt. „Die Parkscheibe prangt doch unübersehbar hinter der Frontscheibe, und die Parkzeit ist auch nicht überschritten!“
Er trifft die Dame noch auf dem Parkplatz an, die ihm kurz zuvor das Verwarnungszettelchen verpasst hat. Und weist sie auf ihren vermeintlichen Irrtum hin. Doch Wächterin der Parkdisziplin schüttelt wichtig den Kopf, tippt auf die Parkscheibe: „Die ist falsch.“ Was solle falsch sein an dieser Parkscheibe in vorschriftsmäßigem Blau? Das fragt sich dieser Falschparker wider Willen wohl nicht allein. „Sogar ein Fahrlehrer, dem wir diese ,falsche´ Parkscheibe am Nachmittag unter die Nase hielten, war perplex. Der wusste gar nicht, was wir von ihm wollten.“
Des Rätsels Lösung offenbart sich tatsächlich erst beim scharfen Hinsehen.
Das Zahlenrad auf dieser Parkscheibe läuft verkehrt herum.
„Die Dame sagte mir eine solche falsche Parkscheibe auszulegen sei dasselbe, als hätte ich gar keine ausgelegt“, resümiert der Fröndenberger. „Zum Glück stand ich da nur gerade mal eine halbe Stunde.“ Er fügt hinzu: „Das kannst du dir nicht ausdenken.“
Woher die „falsche“ Parkscheibe gekommen ist, kann der ahnungslose Parksünder nicht mehr rückverfolgen: „Die lag schon drin, als wir das Auto vor zwei Jahren gekauft haben.“
„Falsch“ im Sinne der Straßenverkehrsordnung sind auch zum Beispiel rosafarbenene Parkscheiben, auch wenn ihr Zahlenrad korrekt herum läuft. Über einen anderen Fall berichteten Medien in Süddeutschland: Dort kassierte en Autofahrer, ebenso wie heute bei dem Fall in Bönen, ein 20-€-Knöllchen, obwohl er pflichtschuldig die Parkscheibe ausgelegt hatte. Doch auch seine war „falsch“, belehrte das Ordnungsamt den Mann: Das „P“ auf der Parkscheibe war nämlich blau. Es hat aber weiß zu sein – auf blauem Grund. Und erschwerend war das „P“ von einem weißen Kreis und nicht wie vorgeschrieben einem weißen Quadrat umrandet.
Kommentare
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es sind aber arabische Ziffern zu erkennen, daher müssten hier mildernde Umstände geltend gemacht werden können (der Fahrer ist gut integriert…)
Endlich greift mal ein Ordnungsamt hart durch gegen solche Gesetzesbrecher.
Es ist beruhigend zu wissen, dass wir wirlich keine größeren Probleme
haben in Deutschland und man sich um solche Dinge kümmern kann.
Da kann ich ruhig schlafen.
Gute Nacht liebes Ordnungsamt Bönen!
Jürgen Deubert
Endlich greift mal ein Ordnungsamt hart durch gegen solche Gesetzesbrecher.
Es ist beruhigend zu wissen, dass wir in Deutschland wirlich keine größeren Probleme
haben und man sich um solche Dinge kümmern kann.
Da kann ich ruhig schlafen.
Gute Nacht liebes Ordnungsamt!
Jürgen Deubert
Danke, Herr Deubert, sie sprechen uns wirklich aus der Seele.