HomeKreis Unna*BITTE KATEGORIE WÄHLEN*

„Leuchtturmprojekt“: Fröndenberg bekommt Rathausanbau für 1,5 Mio. €

„Leuchtturmprojekt“: Fröndenberg bekommt Rathausanbau für 1,5 Mio. €

Der Fröndenberger Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch den geplanten Rathauszwischenbau. Die Kosten beziffert die Stadt aktuell auf rund 1,5 Millionen Euro.
Der  Zwischenbau soll die beiden vorhandenen Rathausbauten verbinden und verschiedene Aufgaben übernehmen. Dazu gehört vorrangig die barrierefreie Erreichbarkeit aller Räume der Rathäuser, eine zentrale Organisation der Eingangssituation sowie die Schaffung zusätzlicher Büroräume.
Der neue Zwischenbau soll als innovatives Leuchtturmprojekt die moderne Ausrichtung der Stadt Fröndenberg widerspiegeln und gleichzeitig den Anforderungen des nachhaltigen und klimaschonenden Bauens entsprechen.“
So heißt es in der Vorlage der Stadtverwaltung,  über die der Rat heute Nachmittag zu beschließen hat.
Die Stadt führt darin ihre ehrgeizigen Ambitionen aus:

„Überlegungen wie C2C (Cradle to Cradle – Jedes Produkt soll am Ende seines „Lebens“ nicht entsorgt oder aufbereitet werden, sondern von Anfang an so konzipiert werden, dass es sich wiederverwenden bzw. kompostieren lässt) und alternative Bauformen (Modulbau, Holzbau) sollen Gegenstand des weiteren Planungsprozesses sein.

Mit Holzbau wird der Großteil des Bauprozesses des Gebäudes bereits in der Produktion umgesetzt. Die vorgefertigten Elemente aus Holz können komplett im Werk vorgefertigt werden, so dass der Bauort ein reiner Montageort ist.

So werden Gebäude sehr schnell industriell produziert, ganz unabhängig von Witterungseinflüssen oder anderen Begebenheiten auf der Baustelle. Die individuelle Fertigung der Module ermöglicht dabei eine flexible Grundrissgestaltung.

Kosten- und Terminsicherheit: 
Die frühzeitige Planungstiefe ermöglicht einen zuverlässigen Projektablauf.

Kurze Bauzeit mit geringen Emissionen:
Die parallele Erstellung von Gründung und Vorfertigung der Elemente sowie die schnelle Montage machen eine kurze Bauzeit mit geringen Emissionen möglich.

Nachhaltigkeit: 
Der Einsatz des natürlichen Baustoffs „Holz“ führt zu einer signifikanten Reduktion des CO2Fußabdrucks. Gleichzeitig ist Holz ein natürlicher, nachwachsender Rohstoff.

Baustellenabwicklung: 
Die kurzen und reibungslosen Bauphasen, die durch den Einsatz von vorgefertigten Elementen ermöglicht werden, reduzieren die Bauzeit und führen somit zu einer Steigerung der Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens.

Klimakomponenten wie Fassaden-  und Dachbegrünungen:

Ein Teil der Fassade wird als sogenannte „wandgebundene Fassadenbegrünung“ ausgebildet und ersetzt so andere Materialien der Fassadenbekleidung und zeichnet sich durch sofortige Wirksamkeit (Verdunstungskühlung, Lärmreduktion) aus.

 Dachbegrünungen erfolgen im Bereich der vorhandenen Flachdächer der bestehenden Rathäuser und des neuen Zwischenbaus sowie auf den Dächern der Glasverbindungsbauten und tragen so zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Gründächer speichern Regenwasser, senken Temperaturen durch Verdunstung, verzögern den Abfluss und entlasten die Kanalisation etc..

Mit dem Neubau soll der Standard eines Effizienzgebäudes 40 erreicht werden, der sich aus der Kombination von Heizung, Lüftung und Dämmung ergibt.

Die Wärmedämmung sollte gleichmäßig über das Gebäude verteilt werden und bei der Anlagentechnik werden erneuerbare Energien eingesetzt, d.h. Nutzung von Umweltwärme über Wärmepumpe, eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und eine Photovoltaikanlage als Dachanlage zur nutzbaren Stromgewinnung.

Durch den zusätzlichen Bedarf an Büroarbeitsplätzen, bedingt durch Arbeits- und Gesundheitsschutz (in kleinen Räumen keine Doppelbelegung) und zusätzliche Mitarbeiter, ist die Notwendigkeit eines neuen Gebäudes gegeben.

 Des Weiteren soll zukünftig ein flexibles Arbeiten ermöglicht werden, in dem z.B. Besprechungen in speziell dafür zur Verfügung gestellten Büros jederzeit durchgeführt werden können.

Dieses ist nicht zuletzt durch zeitgemäße Büroinfrastruktur durchführbar. Festinstallierte Rechner oder auch Laptops ermöglichen den Mitarbeitern, auf den einzelnen Geschossebenen in den Büros kurzfristig oder langfristig zu arbeiten oder Besprechungen auf interner oder externer Ebene auszuführen.

Für den geplanten Zwischenbau sollen die Doppelgarage zwischen den Rathäusern und der eingeschossige Büroanbau an der Westseite des Rathauses I abgerissen werden.

 Das neue Gebäude wurde 3-geschossig konzipiert: Das Erdgeschoss mit dem zukünftigen Haupteingang ist ebenerdig und damit barrierefrei zugänglich.
Das 1.OG und das 2. OG ist über den mittig im Gebäude angeordneten Personenaufzug  ebenfalls barrierefrei erreichbar.
Zwei seitliche Glasbauten verbinden das neue Gebäude jeweils mit den bestehenden Rathäusern.
D.h. im EG und 1.OG gibt es eine direkte Verbindung in beide Rathäuser, im 2.OG wird das Rathaus I direkt angebunden, da es im Rathaus II keine genutzten Flächen im DG (2.OG) gibt.

Die Glasbauten erzeugen eine transparente Verbindung, so dass der Bürobaukörper sich losgelöst von den Bestandsgebäuden präsentiert.

Bedingt durch die notwendigen Verbindungsflure vom Neubau/Zwischenbau im Anschluss an die Rathäuser ergibt sich folgende Situation:

Rathaus II –  kein Entfall von Büros (interne Umbaumaßnahmen möglich)
Gesamt RH II: kein Entfall
Rathaus I –  EG: Entfall eines Büros
1.OG: Entfall eines Büros
2.OG: Entfall eines Büros
Gesamt RH I: Entfall 3 Büros
Neubau/Zwischenbau:  EG: zusätzlich 3 Büros
1.OG: zusätzlich 2 Büros
2.OG: zusätzlich 4 Büros
Gesamt NB/ZB: zusätzlich 9 Büros

Für die beiden Bestandsrathäuser liegt ein umfassendes, energetisches
Sanierungsgutachten mit unterschiedlichen Sanierungsbausteinen vor. Durch die Kumulation dort beschriebener Varianten kann der Primärenergiebedarf der einzelnen Rathäuser pro Jahr erheblich reduziert werden.

Es wird angestrebt, die Variante „Klimafreundliches Rathaus EH70EE“ (Effizienzhaus 70, Erneuerbare Energien – BEG Förderung möglich für Sanierungsobjekte) in beiden Rathäusern umzusetzen. Welche Sanierungsbausteine, in welcher Reihenfolge umgesetzt werden, kann in der weiteren Projektplanung festgelegt werden.

Für die Dachsanierung des Rathauses I liegt bereits eine Rückstellung von Finanzmitteln vor, die weiteren benötigten Finanzmittel müssen im Hinblick auf die endgültige Entscheidung der gewählten Sanierungsbausteine ermittelt werden.  Momentan wird das Umsetzungskonzept des Sanierungsgutachtens für beide Rathäuser erarbeitet.

Ebenfalls wurde eine Machbarkeitsstudie, im Hinblick auf die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Rathausdächern, in Auftrag gegeben.Fazit: Mit Erstellung des Zwischenbaus werden 6 zusätzliche Büroräume, eine WC-Anlage und ein großzügiger Besprechungsraum im 1.Obergeschoss, sowie unterschiedlich flexible Arbeitsbereiche geschaffen!

Im Zuge einer erweiterten Kostenschätzung, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und weltpolitischen Lage und der Erstellung des Neubaus in Holztafelbauweise, kann von avisierten Gesamtprojektkosten (ohne Möblierung und ohne Sanierung der Bestandsrathäuser) von ca. 1.543.000,00 EUR brutto ausgegangen werden.

Im Hinblick auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (KfW-Förderprogramm 499) „Klimafreundlicher Neubau – Kommunen“ können die anfallenden Kosten für die Kostengruppen 300 (Bauwerk, Baukonstruktionen), 400 (Technische Gebäudeausrüstung) und 700 (Planungskosten) sowie die Kosten für den notwendigen Energieeffizienzberater geltend gemacht werden.

Die höchstmögliche Förderung wird erreicht, wenn der Neubau als „Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG Siegel“ von dem Energieeffizienzberater zertifiziert wird.

Es können folgende Förderkonditionen zugrunde gelegt werden:

12,5 % Zuschuss auf bis zu 3.000,00 EUR/qm Nettogrundfläche.
Dieses bedeutet für den Neubau des Rathauszwischenbaus eine Förderung von ca. 150.000,00 EUR. Über Progress.NRW gibt es lt. Kommunalagentur ebenfalls unterschiedliche energetische Fördermöglichkeiten.
Des Weiteren bietet die KFW im Hinblick auf die sogenannten „IKK“ (Investitionskredit Kommunen) weitere Kredite im Bereich der kommunalen – und sozialen Infrastruktur an.Vorbehaltlich der Entscheidung den Rathauszwischenbau in Holzbauweise auszuführen, kann von einer Gesamtfertigstellung des Neubaus Ende 2024 ausgegangen werden, sofern es während des Bauablaufs keine Einschränkungen im Hinblick auf Materialbeschaffung, Wetter oder sonstiger Unwägbarkeiten gibt.

Quelle: Ratsinformationssystem Fröndenberg

Kommentare

WORDPRESS: 0