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Mit mehr als 200 km/h durch 80er-Bereich auf A2: Porschefahrer nach schwerem Unfall in Lebensgefahr

Mit mehr als 200 km/h durch 80er-Bereich auf A2: Porschefahrer nach schwerem Unfall in Lebensgefahr

(Auf der A2 bei Castrop-Rauxel gilt Tempo 80. Foto: Polizei Dortmund)

„Raser unterschätzen immer wieder die Risiken, die sie in Städten und auf Autobahnen eingehen.  So leitet die Dortmunder Polizei zwei erschreckende Beispiele vom Pfingstwochenende ein:

Im Spähenfelde in Dortmund raste am Montag (29.5.2023) um 05:10 Uhr ein 23-jähriger Dortmunder mit seinem Mercedes AMG C 63 mit hohem Tempo über einen Gehweg gegen Absperrpfosten, gegen eine Laterne und gegen einen Zaun. Der Fahrer verletzte sich dabei am Kopf, lehnte aber einer Fahrt mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus ab.

Als Ursache für den Unfall gab der Mercedes-Fahrer an, dass er von der Werkmeisterstraße aus kommend stark habe beschleunigen müssen – um einen Unfall mit einem schwarzen Auto zu vermeiden. Der Fahrer des Autos sei jedoch geflüchtet. Den Sachschaden an dem Mercedes schätzt die Polizei auf 50.000 Euro.

Auf der A2 bei Castrop-Rauxel verlor in der Nacht zu Dienstag (30.5.2023) um 00:48 Uhr ein 26-jähriger Fahrer die Kontrolle über einen Porsche. Der Gelsenkirchener fuhr bei erlaubten 80 km/h auf der A2 bei Henrichenburg in Richtung Oberhausen schnell durch eine langgezogene Linkskurve.

Zeugen gaben an, dass der Porsche bei weit über 200 km/h über die Bodenwellen gefahren, dabei „ins Wippen“ geraten und schließlich gegen die Schutzplanke gerast sei.

Weiteren Aussagen von Zeugen bestätigen diese Angaben.

Der Porsche kam jenseits der Schutzplanke zum Stillstand. Zeugen leisteten bei dem schwer verletzten Fahrer Erste Hilfe. Der Rettungsdienst stellte aufgrund schwerer Kopfverletzungen eine Lebensgefahr fest. Der 26-Jährige und sein leicht verletzter 35-jähriger ebenfalls in Gelsenkirchen wohnender Beifahrer wurden in Krankenhäuser eingeliefert.

Den Sachschaden schätzt die Polizei auf 150.000 Euro.

In beiden Fällen ermittelt die Dortmunder Polizei nach Verstößen gegen § 315d. Strafgesetzbuch (Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen).

Quelle Polizei DO

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