Einige Tage zuvor hatte sich der Dortmunder per Messenger bei Carina als eine Schulfreundin ausgegeben und ein Treffen in Iserlohn vereinbart, so das Gericht.

Bei diesem Treffen am 14. Juni strangulierte der Täter seine Exfreundin mit einem Kabelbinder und einem Elektrokabel.

Die Staatsanwaltschaft hatte keinen Mord, sondern Totschlag angeklagt, weil sie kein Mordmerkmal erfüllt sah. Dafür müsste der Täter das Verbrechen heimtückisch geplant oder aus niedrigen Beweggründen gehandelt haben.

Das Gericht folgte dieser Auffassung bei seiner heutigen Urteilssprechung.

Quellen: WDR, Archiv Ausblick