Ein Osterbesucher aus Niedersachsen, Thorsten Weimar, mailte unsere Redaktion am Ostermontagmorgen (10. April) mit einer kurzen Episode von seinem heutigen Morgenspaziergang an.
„Hallo liebe Redaktion, ich möchte als ,Auswärtiger´ hier mal mein Unverständnis und einen akuten Ärger loswerden.
Meine Frau und ich sind über Ostern bei den Eltern meiner Frau im Fröndenberger Ortsteil Hohenheide zu Besuch. Heute Morgen unternahm ich einen Spaziergang zwischen den Feldern entlang.
Auf einmal sah ich links im Feld gar nicht weit von mir eine große Gruppe Rehe. Es waren 11 Tiere, sie trabten ohne große Eile übers Feld und wechselten auf die andere Seite, wo ein kleines Waldstück beginnt.
Während ich den Anblick dieser schönen Tiere genoss, kam um eine Abzweigung ein Radfahrer den Weg hochgeradelt, ein Mann um die 60, schätze ich. Neben ihm rannte ein mittelgroßer, lebhafter Hund. Unangeleint.
Ich war etwas irritiert und hatte Sorge, dass die Rehe in Panik geraten könnte. Daher rief ich dem Herrn höflich zu: „Würden Sie bitte Ihren Hund an die Leine nehmen? Dort hinten im Feld sind ganz viele Rehe!“
Seine Antwort bestand in einem knurrig dahingeblafften: „Ja ja! Ich weiß!!“
Dass sein Hund in diesem Moment wie angestochen ins Feld schoss (ich weiß nicht, ob er die Rehe gesehen hat oder weshalb sonst), schien diesem Herrn egal zu sein. Er fuhr stur weiter.
Ich habe mich sehr über sein Verhalten geärgert und hoffe nur, dass den Rehen nichts geschehen ist, es sind ja derzeit viele tragend oder haben sogar schon Kitze.
Erst später zu Hause klärte mich mein Schwiegervater darüber auf, dass hier hin NRW in der Brut- und Setzzeit keine Leinenpflicht besteht. Das war mir tatsächlich neu. Bei uns in Niedersachsen herrscht generelle Leinenpflicht in freier Landschaft vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit), und eine Stadt oder Gemeinde kann die Zeit selbstständig noch verlängern.“
Thorsten Weimar schließt:
„Es gibt auch in Niedersachsen vieles, was zu kritisieren ist, aber diese Leinenpflicht in der Zeit, in der die Wildtiere ihre Jungen bekommen und großziehen, sollte unbedingt bundesweit gelten.“
Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit: Diese Regeln gelten in den Bundesländern
Kommentare
Die Informationen hier sind irreführend. Zunächst einmal handelte es sich ja allem Anschein nach um einen öffentlichen Weg. Hier gilt für große Hunde (also 40/20) generell LEINENPFLICHT – auch wenn viele das anscheinend nicht wissen.
Weiterhin ist es so, dass es keine grundsätzliche Leinenpflicht in NRW in der Brut- Setzzeit gibt, weil es den Gemeinden überlassen ist. Ostbüren gehört zu Fröndenberg und hier gibt es sehr wohl eine Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit und zwar in sämtlichen Vogelschutz- und Naturschutzgebieten. So handhaben es im übrigen fast alle Gemeinden in NRW – also auch wenn es keine vom Land vorgeschriebene Leinenpflicht gibt, kann man nicht behaupten, dass es keine gäbe.
Hallo Angela, der Vorfall fand nicht in einem der ausgewiesenen Vogelschutzgebiete statt, wir haben es auf der Karte nachgeprüft. Zudem handelte es sich um einen mittelgroßen Hund, der nicht der Leinenpflicht unterliegt. Danke für Ihre Anmerkungen und VG von der Redaktion.