Straßenverkehrsgefährdung durch Alkohol, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – und zur Krönung hatte der 20-jährige Unfallfahrer erst seit zwei Tagen seinen vorläufigen Führerschein zurück.
Crashfahrt am späten Donnerstagabend (16.03.2023) im Fröndenberger Ortsteil Dellwig.
Besagter 20-jähriger Fröndenberger kam gegen 23.40 Uhr auf der Bachstraße nach links von der Fahrbahn ab, durchbrach einen Stahlmattenzaun und krachte gegen eine Hausfassade. Danach flüchtete er mit dem demolierten Auto von der Unfallstelle.
Er ließ ein entlarvendes Indiz zurück: das vordere Kfz-Kennzeichen. Sowie einen Teil des Kühlergrills.
Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme kam der Autofahrer plötzlich über die Bachstraße auf die Unfallstelle zugefahren. Lautstark kratzten Karosserieteile über die Fahrbahn. Zudem war der linke Frontscheinwerfer verstellt.
Nach wenigen Metern stellte der Fröndenberger seinen Pkw am Fahrbahnrand ab und ging in Richtung Einmündung Bachstraße/Hintere Straße, wo er dann durch Einsatzkräfte gestellt und kontrolliert wurde.
Den Polizeibeamten schlug Alkoholgeruch entgegen. „Weisen Sie sich bitte aus“, forderten sie – der junge Mann weigerte sich. Außerdem sperrte er sich gegen die anschließende Dursuchung.
Ein Atemalkoholtest fiel dann positiv aus. Es ging zur Blutprobe auf der Polizeiwache Unna.
Seinen Führerschein, den die Polizei beschlagnahmte, hatte der Fröndenberger erst 2 Tage zuvor vorläufig zurückerhalten.
Quelle Kreispolizei Unna
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