Eine neue Rechtslage ist die Voraussetzung für den Bürgerkoffer. Seit dem August 2021 ist die Fingerabdruckerfassung bei der Beantragung eines Personalausweises verpflichtend. Dies hat zur Folge, dass die Annahme von Personalausweisanträgen außerhalb der Diensträume nur mit technischer Unterstützung möglich ist. Deutsche Staatsbürger sind dazu verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen
Das schließt grundsätzlich auch diejenigen Personen ein, die aus gesundheitlichen Gründen die Diensträume der Bürgerdienste nicht aufsuchen können. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass für Personen, die eine Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt verrichten, die Ausweispflicht ab drei Monate vor Haftentlassung besteht.
Der Bürgerkoffer im Überblick
Der Bürgerkoffer ersetzt einen vollwertigen Büroarbeitsplatz. Es handelt sich um einen transportablen Koffer, der mit zahlreicher Technik, wie einem Laptop inklusive mobilem Zugang zum städtischen Netz, einem Drucker, Scanner, Fingerabdruckscanner sowie einem LTE-Router ausgestattet ist.
Durch den mobilen Zugriff auf das Fachverfahren der Bürgerdienste ist es vor Ort möglich, den kompletten Antrag aufzunehmen. Das schließt alle zu leistenden Unterschriften sowie die Aufnahme der Fingerabdrücke ein.
Die Bürgerdienste der Stadt Dortmund haben den Koffer mit Unterstützung des Dortmunder Systemhauses bei der Bundesdruckerei in Berlin beschaffen können. Neben dem Bürgerkoffer wurde eine hochwertige Kamera angeschafft, welche die mobile Aufnahme und direkte Übertragung des Lichtbilds in das Fachverfahren ermöglicht.
Zunächst kommt der Bürgerkoffer schwerpunktmäßig in der Justizvollzugsanstalt Dortmund sowie den örtlichen Seniorenheimen zum Einsatz. Die Bürgerdienste der Stadt Dortmund ermöglichen dadurch den Insassen der JVA eine optimale Wiedereingliederung nach der Entlassung und arbeiten damit eng mit der JVA zusammen.
Darüber hinaus stellen die Bürgerdienste sicher, dass auch die älteren Generationen in den Seniorenheimen bei Bedarf ein gültiges Ausweisdokument besitzen können. Hier soll bürgernahe Unterstützung geleistet werden.
Quelle Dortmund.de
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