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MK: Schüler (15) zieht an E-Zigarette mit CBD-Liquid und bricht bewusstlos zusammen

MK: Schüler (15) zieht an E-Zigarette mit CBD-Liquid und bricht bewusstlos zusammen

„Willst du mal ziehen?“ – „Klar.“ Das bekam dem 15-Jährigen äußerst schlecht.

An einer Schule in Plettenberg kam es Freitagvormittag zu einem Einsatz von Polizei und Feuerwehr. Ein 15-jähriger Schüler hatte während der Pause einem gleichaltrigen Mitschüler angeboten, an einer E-Zigarette mit sog. „CBD-Liquid“ zu ziehen.

„Nach mehreren Zügen kollabierte der Jugendlichen plötzlich und brach bewusstlos zusammen. Eine Rettungswagenbesatzung brachte ihn ins Klinikum Lüdenscheid.“

Eine weitere Alarmierung kam um 18 Uhr. Auf einer Bank am Busbahnhof saß ein 15-jähriger Plettenberger. Er hatte Kreislaufprobleme, stand unter erheblichem Rauschzustand und musste durch den Rettungsdienst begutachtet werden.

Anschließend wurde er in die Obhut seiner Mutter übergeben. Auf Grundlage von Zeugenaussagen stellte sich heraus, dass auch  er kurz zuvor E-Zigarette geraucht hatte.

Wer genau die E-Zigarette zur Verfügung gestellt und welche Stoffe dieser beigesetzt waren, ist unklar. Die Polizei sucht Zeugen und ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung.

So weit der Bericht von Polizeisprecher Marcel Dilling. Er fügt warnend hinzu:

„Sogenannte „CBD-Liquids“ oder auch „Baba-Liquids“ sind frei verkäuflich und von gewöhnlichen E-Zigaretten-Liquids nicht zu unterscheiden. CBD steht für Cannabidiol und ist legal, solange der THC-Gehalt unter dem gesetzlichen Höchstwert von 0,2% liegt.

Ja nach Herstellungsart und Ursprung des CBD können diese Höchstwerte jedoch überschritten werden. Die Abgabe ist nur an Personen über 18 Jahren erlaubt.“

Der Konsum könne bei jungen Menschen Kreislaufprobleme, Herzrasen bis hin zu Panikattacken verursachen. Die Polizei warnt daher besonders junge Menschen davor, die Risiken beim Konsum von CBD-Liquids in E-Zigaretten nicht zu unterschätzen.

Quelle Kreispolizei MK

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