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Jugendliche Räuber würgen Opfer, reißen ihm Kette vom Hals und schlagen mit Nothammer zu

Jugendliche Räuber würgen Opfer, reißen ihm Kette vom Hals und schlagen mit Nothammer zu

Weil sie auf die goldene Halskette ihres Opfers aus waren, haben zwei Jugendliche am  Sonntagvormittag (29. Januar) im Dortmunder Hauptbahnhof einen 23-Jährigen gewürgt und mit einem Nothammer attackiert.

Der junge Mann aus Lüdenscheid wurde mit viel Glück nicht ernsthaft verletzt.

Gegen 10:15 Uhr wurde eine Bundespolizeistreife auf lautes Geschrei aufmerksam. Zugleich eilte ein Jugendlicher mit einem Gegenstand in der Hand zum Treppenaufgang zu den Gleisen 11/16.

Passanten riefen den Beamten zu:

„Der hat ein Messer!“.

Die Einsatzkräfte forderten den jungen Marokkaner sofort auf, stehen zu bleiben und sich auf den Boden zu legen.

Der junge Mann ließ sich widerstandslos festnehmen. Der Gegenstand in seiner Hand war kein Messer, sondern ein Nothammer.

Der Nothammer. Foto: Bundespolizei

Die Beamten fixierten den Jungen und brachten ihn zur Bundespolizeiwache.

Kurz darauf sprach ein junger Mann die Bundespolizisten an. Jetzt wurde klar, was zuvor passiert war:

Nach Darstellung des 23-Jährigen aus Lüdenscheid hatte ihn beim Durchqueren des Hauptbahnhofs ein Jugendlicher angesprochen und nach einem Feuerzeug gefragt.

Unvermittelt sprang der Begleiter des Jungen den 23-Jährigen von hinten an, würgte ihn und riss ihm die Goldkette vom Hals. Der attackierte Bulgare wehrte sich, da zog einer der beiden Angreifer einen roten Hammer hervor und schlug nach ihm.

Geistesgegenwärtig wich der 23-Jährige den Schlägen aus.

Die Beamten entdeckten die abgerissene Kette auf dem Boden vor und stellten sie sicher. Den Kreuz-Anhänger der Kette  sowie ein Verschlusstütchen Marihuana fanden die Beamten in der Jackentasche des 14-Jährigen auf.

Schnell war auch der nur unwesentlich ältere Komplize des jungen Räubers gefasst, ebenfalls marokkanischer Herkunft und 15 Jahre alt. Sichergestellt wurde zudem eine offenbar gestohlene Handtasche – sie enthielt hinweise auf die 23-jährige Eigentümerin.

Beide Jungen sind strafmündig. Gegen beide wurden Ermittlungsverfahren wegen schweren Raubes und Diebstahls eingeleitet, gegen den Jüngeren zudem wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Haftgründe bestanden nicht.

Quelle Bundespolizei DO

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