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10 Jahre Streit mit Umweltschützern überraschend beendet: Steinkohlekraftwerk Lünen läuft weiter

10 Jahre Streit mit Umweltschützern überraschend beendet: Steinkohlekraftwerk Lünen läuft weiter

Nach über 10 Jahren ist der juristische Streit um das Steinkohlekraftwerk Trianel in Lünen seit Freitag (20. 1.) abrupt beendet. Das NRW-Oberverwaltungsgericht teilte mit, dass die Prozessbeteiligten die Auseinandersetzung am Freitagabend überraschend für erledigt erklärt haben.

Damit wird das Verfahren eingestellt. Das Kraftwerk läuft weiter.

Am Abend hatte das Gericht dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zum wiederholten mitgeteilt, dass seine Erfolgsaussichten gering seien. Trianel als Betreiber will die kompletten Verfahrenskosten übernehmen, um endlich einen Schlussstrich zu ziehen.

Das Kraftwerk ist seit 2014 im Regelbetrieb, seit 2008 jedoch schon gibt es Streit. Umweltschützer klagten immer wieder gegen die Teil- und Betriebsgenehmigungen der Bezirksregierung Arnsberg.

Dabei ging es um die Frage, ob die Abgase des Kraftwerks sich negativ auf die Naturschutzgebiete der Lippeauen und die Cappenberger Wäldeauswirken.

In seiner Presseerklärung erläutert das OVG:

Nach zwei Verhandlungstagen haben die Beteiligten im Klageverfahren des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) gegen immissionsschutzrecht­liche Genehmigungen für das Trianel-Steinkohlekraftwerk in Lünen den Rechtsstreit heute für erledigt erklärt.

Der BUND führte seit längerer Zeit Klageverfahren gegen die immissionsschutzrecht­lichen Genehmigungen der Bezirksregierung Arnsberg für das Trianel-Steinkohle­kraftwerk in Lünen, das seit inzwischen neun Jahren im Regelbetrieb läuft.

In einem ersten Urteil im Jahr 2011 hatte das Oberverwaltungsgericht der Klage des BUND gegen einen früheren Vorbescheid aus dem Jahr 2008 stattgegeben. Aufgrund da­nach eingereichter Unterlagen zur FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Verträglichkeitsprüfung erteilte die Bezirksregierung Arnsberg im November 2013 neue Genehmigungen. Diese hatte das Oberverwaltungsgericht im Jahr 2016 als rechtmäßig angesehen und die neuerliche Klage des BUND abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht hob dieses Urteil 2019 auf und verwies das Verfahren an das Oberverwaltungsge­richt zurück. Die Betreiberfirma reichte daraufhin nochmals überarbeitete Unterlagen zur FFH-Verträglichkeitsuntersuchung ein, die der BUND als unzureichend ansah.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat den im Vorbescheid festgelegten Emissionswert für Ammoniak mit Einverständnis von Trianel am 13. Januar 2023 von 4,8 mg/m3 auf 1 mg/m3 reduziert. Trianel hatte zuvor nachgewiesen, dass der neue Emissionswert bereits seit Aufnahme des Regelbetriebs eingehalten worden war.

Zur Klärung, ob die zahlreichen Rügen des BUND gegen die FFH-Verträglichkeitsprüfung berechtigt waren, holte das Oberverwaltungsgericht ein umfangreiches Sachverständigengut­achten ein und befragte die von ihm hinzugezogenen Sachverständigen sowie die von den Prozessbeteiligten beauftragten Gutachter ergänzend in der mündlichen Verhandlung.

Nach einem Hinweis des Senats, dass die Erfolgsaussichten der Klage vor dem Hintergrund der Emissionsreduzierung und des Ergebnisses der erst im ge­richtlichen Verfahren erfolgten ergänzenden Sachaufklärung eher gering seien, er­klärte sich das beigeladene Unternehmen Trianel bereit, im Interesse einer Beendi­gung des letztlich seit dem Jahr 2008 währenden Rechtsstreits sämtliche Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Daraufhin haben die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt.

Das Verfahren ist damit ohne ein Urteil beendet, es wird eingestellt.

Aktenzeichen: 8 D 99/13.AK

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