Wenn der Müll nicht abgeholt werden kann, weil parkende Fahrzeuge im Weg stehen, ist das ärgerlich. Wenn aber die Durchfahrt für Feuerwehr und Rettungsdienste blockiert wird, hat das direkt dramatische Folgen für Gesundheit und Leben.
Das Kreuzviertel in Dortmund z. B. ist beliebt – und deshalb gehören parkende Autos dort zum Alltag in den teils engen Straßen. Neben den Autos der Anwohner stehen in City-Quartieren wie dem Kreuzviertel auch immer wieder Wagen von Besuchern außerorts.
Das viele Parken führt jedoch zu verschärften Problemen bei der Arbeit von EDG und Feuerwehr.
Wenn es brennt, bleibt keine Zeit fürs Wegräumen von Autos
Parkprobleme gibt es im gesamten Stadtgebiet, das weiß man auch im Rathaus. Für Rettungsdienst und Co. liegt das Problem jedoch deutlich in den Innenstadtquartieren:
Wenn es hier zu eng ist, kann die EDG keine Müllleerungen vornehmen und Mülltonnen bleiben mehrere Wochen ungeleert.
Im schlimmsten Fall kann die Feuerwehr nur mit Verzug zum Notfall gelangen – eine kritische Situation, in der es um jede Sekunde geht.
„Wenn es brennt und wir dann noch irgendwelche Autos aus dem Weg räumen müssen, dann ist das Zeit, die wir nicht haben“,
so der Pressesprecher der Feuerwehr Dortmund, Andé Lüddecke.
Außerdem unterstreicht die Feuerwehr: „Eine Rettungsgasse ist größtenteils auch innerstädtisch vonnöten, da auch vermeintlich ordnungsgemäß abgestellte Autos unter Umständen Feuerwehr und Rettungsdienst zu wenig Platz zur Durchfahrt bzw. zum Rangieren lassen.“
Wie genau diese Probleme auf den Dortmunder Straßen aussehen, demonstrierten EDG, Feuerwehr und Ordnungsamt jüngst im Klinikviertel bei einer gemeinsamen „Befahrung“ in der Humboldtstraße.
Bei dem Termin wurde u.a. geklärt, wieso es hier regelmäßig zu Zufahrtshindernissen kommt, wie die Folgen für EDG, Feuerwehr und Anwohner*innen aussehen und welche Maßnahmen und Lösungen es für besonders kritische Standorte gibt.
Manche Autohalter halten sich leider nicht an die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die EDG muss sich hingegen an die Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung halten, hier konkret die Kriterien für den sicheren Betrieb der Abfallsammlung (DGUV-Information 214-033).
Diese besagen, dass für eine Entsorgungsfahrt beidseitig des Fahrzeugs 0,5 m Freiraum vorhanden sein. Und das ist de facto nicht immer der Fall.
Wichtig sind auch die Bestimmungen für Rückwärtsfahrten. Diese Fahrten sind derart gefährlich, dass sie nach Möglichkeit vermieden werden sollen. Sammeltouren müssen also ohne Rückwärtsfahrten geplant werden. Falls sie doch nötig sind, muss zum Beispiel ein Sicherheitsabstand von mind. 0,5 Metern über die gesamte Rückfahrtstrecke gewährleistet sein. Oder die zurückzulegende Strecke darf nicht länger als 150 m sein.
Grundsätzlich gilt nach §1 der StVO:
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich so verhalten, dass Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmenden ausgeschlossen sind. §12 StVO gibt die Regelungen zum Halten und Parken vor.
Halten bzw. Parken sind u.a. unzulässig
- an engen und unübersichtlichen Straßenstellen,
- an scharfen Kurven,
- wenn es das Nutzen von gekennzeichneten Parkflächen verhindert,
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
- vor Bordsteinabsenkungen.
Was sind die Gründe?
Gesellschaftlichen Entwicklungen – fehlende Rücksichtnahme, zunehmender Egoismus, Beharren auf das vermeintlich eigene Recht und große Fahrzeuge wie SUVs – stellen immer größere Herausforderungen für eine schnelle und sichere Durchfahrt von Feuerwehr und Rettungsdienst dar. Die Straßenverkehrsordnung wird missachtet und in Kreuzungen und Einmündungen oder vor Grundstückseinfahrten geparkt.
Bauliche Entwicklungen vergrößern die Probleme. Viele Straßen sind nur knapp über drei Meter breit. Ein Abfallsammelfahrzeug hat eine Breite von 2,55 Metern, der sichere Abstand zu z. B. parkenden Autos ist daher kaum oder gar nicht einzuhalten.
Eine Option: Einsatzfahrzeuge kommen aus verschiedenen Richtungen zu der gemeldeten Adresse, um so bei Engstellen den Unglücksort trotzdem schnell zu erreichen. Hierbei geht aber wertvolle Zeit verloren. Und das muss man in aller Deutlichkeit sagen: Zeit, die über Leben und Tod entscheiden kann.
„Wir retten Leben, wenn Sie uns lassen“, betonen Feuerwehr und Rettungsdienste. Im Notfall verlieren die Einsatzkräfte wertvolle Zeit, wenn Falschparker*innen die Straßen oder sogar Feuerwehrzufahrten blockieren.
Oft genug sind auch die anderen Zufahrtsstraßen voll gestellt und nur schwer zu durchfahren. Zudem verhindern falsch abgestellte Fahrzeuge – insbesondere in zweiter Reihe oder in Kurven – nicht nur die Durchfahrt, sondern auch das Aufstellen von Drehleitern, die bei Wohnungsbränden zur Rettung von Menschen aus oberen Etagen notwendig sind.
Selbst Hydranten, die von der Feuerwehr bei Bränden zur Wasserentnahme benötigt werden, sind regelmäßig zugestellt. Im Zweifel nimmt die Feuerwehr eine Beschädigung der Fremdfahrzeuge in Kauf. Hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – z. B. Altfahrzeug vor Neufahrzeug.
Eine Schadensersatzforderung des Geschädigten muss im Zweifel durch ein Gericht geklärt werden. (Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil I-1 U 122/20 vom 20. April 2021, RTW beschädigt falsch abgestellten PKW).
Um ein Bewusstsein bei Anwohnern und Gastparkern zu schärfen, verteilt die Feuerwehr Dortmund regelmäßig Handzettel an geparkte Pkw, um über diesen Sachstand zu informieren. [pdf, 217 kB]
Was also tun?
Grundsätzlich bitten EDG, Feuerwehr und Rettungsdienste und die Verkehrsüberwachung Anwohner und Besucher dringend darum, so zu parken, dass Zu- und Durchfahrten immer möglich sind. Und Hauseingänge sowie Stellplätze für Abfallbehälter und Hydranten immer erreicht werden können.
Also: Rücksicht nehmen. Straßen nicht blockieren und Zufahrten freihalten. Parkverbote und Sperrbereiche beachten.
Der EDG ist wichtig, Probleme durch nicht geleerte Abfallbehälter erst gar nicht aufkommen zu lassen. Es werden individuelle Lösungen mit den Anwohnern und Wohnungsgesellschaften gesucht.
Wenn Abfallbehälter aufgrund zugeparkter Zufahrten oder Stellplätze nicht geleert werden können, können die Kunden – wenn sie nicht bis zum nächsten regulären Leerungstermin warten möchten – eine für sie kostenpflichtige Nachleerung beauftragen. Da die Fahrzeughalter oft nicht ermittelt und belangt werden können, bleiben die Kunden auf den Kosten sitzen.
Verkehrsüberwachung wird eingeschaltet
Oftmals geht es nicht ohne Kontrollen der Verkehrsüberwachung, um die angespannte Parksituation in häufig engen Straßenzügen und Siedlungen zu managen. Die damit verbundenen Maßnahmen, wie das Abschleppen der Fahrzeuge, binden nicht nur das Personal der Verkehrsüberwachung im hohen Maße, sie bedeuten auch für die Fahrer bzw. Halter hohe Abschleppkosten in dreistelliger Höhe.
Durch eine korrekte Parkweise sind diese Kosten jedoch vermeidbar. Etwa 10 bis 15 Prozent aller Autos, die das Dortmunder Ordnungsamt 2022 abschleppen musste, waren entweder der Feuerwehr oder dem Müllauto im Weg.
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