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„Sie haben sich vorgedrängelt!“ Streit an Supermarktkasse in Lüdenscheid eskaliert in Prügeln – Rentner zieht Schlagstock

„Sie haben sich vorgedrängelt!“ Streit an Supermarktkasse in Lüdenscheid eskaliert in Prügeln – Rentner zieht Schlagstock

„Hey Sie, Sie haben sich vorgedrängelt!“

Vollkommen aus dem Ruder lief  am Dienstagnachmittag (3. 1.) der Einkauf zweier Paare in einem Supermarkt in Lüdenscheid. Die vier gerieten sich in der Warteschlange vor der Kasse in die Haare – zunächst nur verbal, doch draußen auf dem Parkplatz wurde es kurz darauf handgreiflich.

Vor besagtem Kassenbereich in besagtem Supermarkt am Breitenfeld warteten gegen 17.15 Uhr ein 40-jähriger Lüdenscheider,  seine 33-jährige Partnerin und ein 72-jähriger Lüdenscheider mit seiner 69-jährigen Ehefrau.

 Als eine weitere Kasse öffnete, stellten sich der 72-Jährige und seine Frau dort an. Der 40-Jährige reagierte sauer. „Sie haben sich vorgedrängelt.“

Im Markt entwickelte sich deshalb ein verbaler Streit zwischen den Parteien.

Man erledigte zunächst die Einkäufe, zahlte, packte die Einkäufe ein und schob die Einkaufswagen aus dem Supermarkt. Dann, auf dem Parkplatz, trafen die Beteiligten erneut aufeinander.

Und wieder begann man zu streiten, und diesmal wurde die Auseinandersetzung handgreiflich – so massiv, dass Polizei auf den Plan gerufen wurde.

Gegenüber den Beamten machten die Streitenden dann unterschiedliche Angaben, berichtet ein Polizeisprecher. Und: „Der 72-Jährige hielt im Rahmen der Auseinandersetzung auch einen Teleskopschlagstock in der Hand, welcher allerdings nicht zum Einsatz kam.“

Das jüngere Paar blieb unverletzt, leichte Blessuren erlitt das Rentnerpaar, eine ärztliche Behandlung war jedoch nicht erforderlich. Dennoch hat sich vor allem der 72-Jährige wegen dieser Lappalie viel Ärger eingehandelt: Gegen ihn ermittelt die Polizei nicht nur wie bei den anderen drei Beteiligten wegen Körperverletzung, sondern zudem wegen Bedrohung und Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Denn mit einem Teleskopschlagstock in der Öffentlichkeit herumzuhantieren ist strafbar. Zwar dürfen Personen über 18 Jahren diese Schlagstöcke erwerben und besitzen – aber das Mitführen von Teleskopschlagstöcken in der Öffentlichkeit ist lediglich bei einem „berechtigten Interesse“ erlaubt.

Die Schlagwaffe wurde daher auch sichergestellt.

Quelle Kreispolizei MK

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