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Kostenloser Sperrmüllservice in Dortmund: EDG zieht nach jüngstem Abholtag „katastrophale Bilanz“

Kostenloser Sperrmüllservice in Dortmund: EDG zieht nach jüngstem Abholtag „katastrophale Bilanz“

Kostenlose Sperrmüllabfuhr derzeit reihum in den Dortmunder Stadtteilen. Viele Bürger aus Nachbarstädten sehen seit Beginn der Testphase neidisch auf Dortmund, doch der dortige Entsorger zeigt sich momentan überhaupt nicht begeistert. Ganz im Gegenteil.

Nach der gebührenfreien Sperrmüllsammlung vom 26. November am Borsigplatz zieht die EDG eine erschreckende Bilanz.

„Außer Sperrmüll wurden in einem katastrophalen Ausmaß auch andere Abfälle abgelagert.“

Entgegen der Planungen, am Aktionstag nur Sperrmüll zu sammeln, sah sich die EDG gezwungen, auch alle anderen Abfälle abzufahren. Nur so konnte Verkehrssicherheit gewährleistet und Umweltgefährdung ausgeschlossen werden.“

„Im Stadtteil Borsigplatz wurden 96 Tonnen Sperrmüll und 17 Tonnen andere Abfälle eingesammelt. Es waren 29 Einsätze des Schadstoffmobils notwendig, um gefährliche Abfälle abzuholen.“

Darunter auch solche, deren Zusammensetzung und damit ihr Gefährdungspotential nicht eindeutig waren.

Der Ermittlungsdienst Abfall, der an zwei Tagen im Einsatz war, stellte zahlreiche Ablagerungen die nicht zur Kategorie Sperrmüll gehören, und durch Gewerbetreibende fest. Es wurden vier Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten geschrieben.

Für den nächsten Termin am 3. Dezember im Stadtteil Hafen weist die EDG alle Anwohner sehr eindringlich darauf hin, die Vorgaben für die Sperrmüll-Sammlung einzuhalten. Die EDG wird die Vor-Ort-Beratung und Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben weiter fortsetzen. Ziel ist es, u.a., festzustellen, wo Sperrmüll und andere Gegenstände auf privatem Gelände abgestellt sind, welche Gegenstände, die nicht zur Kategorie Sperrmüll gehören, bereitstehen und wo schon frühzeitig herausgestellt wurde.

Diese Gegenstände zählen z.B. zum Sperrmüll:

  • Möbel jeglicher Art, z.B. Schränke, Küchenschränke, ohne E-Geräte
  • Stühle, Tische, Polstermöbel, Sessel, Matratzen, Bettgestelle, Lattenroste, Spiegel
  • Gegenstände aus Metall bzw. Kunststoff, z. B. Wäscheständer, -korb, Kinderspielzeug (Bobbycar), Liegestuhl, Kleintierkäfig, Kinderwagen, Fahrrad, Schubkarre
  • Gartengeräte: nicht elektrisch, Bügelbrett, Terrassenstrahler ohne Gasflasche, Gardinenstange, Innenrollo, Blumenkasten
  • Aquarium ohne Technik
  • leere Kiste/Koffer, Sandkasten, Schlitten, Leiter, Skier, Tischtennisplatte, Zelt (verpackt)
  • Lampenschirm (groß) ohne Technik
  • Teppich (-fliesen, -läufer) gerollt/gebündelt, Linoleumboden, Laminat gebündelt
  • Wandbild (groß), Kunstdruck, Ölgemälde o.ä., Leinwand

Abfälle und Gegenstände, die nicht zum Sperrmüll gehören, werden am Aktionstag grundsätzlich nicht mitgenommen – unabhängig davon, wo sie abgelegt wurden. Sperrmüll auf Privatgrundstücken wird aus Haftungsgründen nicht abgeholt.

Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden. Die nachträgliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, ist kostenpflichtig.

Diese Gegenstände sind z.B. kein Sperrmüll:

  • Gartenhäuser, Gartenzäune, Bauholz
  • Bauabfälle, wie z. B. Badewanne, Waschbecken, Keramik, Mauersteine, Fenster, Türen, Heizkörper
  • Renovierungsabfälle, wie z. B. Tapeten, Fliesen
  • Gefährliche Abfälle, wie z. B. Lösungsmittel, Farben, Lacke, Batterien, Teerpappe
  • Leuchtstoffröhren-/Neonröhren, Gasflaschen
  • Elektro- und Elektronikgeräte, wie z. B. Kühlschrank, Mikrowelle, Staubsauger, Nachtspeicheröfen, Ölradiato-ren
  • Autoteile, Felgen, Autoreifen, Feuerlöscher
  • Müllsäcke
  • Alttextilien, Bettwäsche, Schuhe, Handtücher, Vorhänge, Gardinen
  • Pappe, Kartonagen, Papier
  • Grün-, Strauch- und Baumschnitt, große Pflanzen

Quelle: Dortmund.de

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