Finanzielle Unterstützung gibt es für die Tafeln in NRW.
Zur Abfederung steigender Energie- und Lebensmittelpreise hat die Landesregierung ein Hilfspaket in Höhe von insgesamt rund 3 Millionen Euro geschnürt. Das Geld ist für die Tafeln und weitere Einrichtungen der Lebensmittelverteilung in NRW gedacht.
Bis zum 2. Dezember 2022 müssen die Anträge gestellt sein – für Zuschüsse bei den Strom-, Kraftstoff- und Heizkosten, Mieten, Verpackungsmaterial und diverse Verbrauchsgüter. Pro Einrichtung sind bis zu 7500 Euro möglich.
Sozialminister Karl-Josef Laumann erklärt:
„Die wichtige Arbeit der Tafeln und Lebensmittelverteiler darf nicht gefährdet werden. Sie sind für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen eine wichtige Unterstützung in ihrem Alltag. Deswegen nehmen wir die große Nachfrage zum Anlass, die Antragsfrist noch einmal zu verlängern, um schnell und unbürokratisch zu helfen.“
- Die lokalen Tafeln und Lebensmittelverteiler können für Oktober 2022 bis Februar 2023 jeweils bis zu 1.500 Euro monatlich beantragen – zur Finanzierung gestiegener Ausgaben für Kraftstoffe, Energie und Heizung sowie laufende Betriebsausgaben (z.B. Mieten, Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Handschuhe und Masken sowie Spuckschutz-Trennwände zur Corona-Prävention, Besteck, Einmal-oder Mehrweggeschirr, Küchenutensilien etc.).
- Insgesamt stehen pro Einrichtung für diesen Zeitraum daher bis zu 7.500 Euro zur Verfügung.
- Die lokalen Tafeln stellen ihren Antrag beim Landesverband der Tafeln Nordrhein-Westfalen.
- Die Einrichtungen der Lebensmittelverteilung stellen ihren Antrag beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dort finden sie auch die entsprechenden Antragsunterlagen:
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