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Ab 1. 1. doppelt soviel Wohngeld für dreimal so viele Berechtigte: „Jetzt Anspruch prüfen!“

Ab 1. 1. doppelt soviel Wohngeld für dreimal so viele Berechtigte: „Jetzt Anspruch prüfen!“

Ab 2023 können 4,5 Mio. Menschen durchschnittlich 370 Euro Wohngeld monatlich beziehen – das bedeutet eine Verdreifachung der Anspruchsberechtigten und eine Verdoppelung der Monatsrate.

Das Wohngeld Plus wird zudem eine Heizkosten- und Klimakomponente zum Ausgleich der aktuellen Mehrkosten enthalten.

Am 1. Januar 2023 tritt das neue Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Damit steigt nicht nur der monatliche Zuschuss, sondern auch der Kreis der Anspruchsberechtigten. Deshalb rät der BIVA-Pflegeschutzbund allen Pflegeheimbewohnern, die noch kein Wohngeld beziehen, ihren Anspruch zu prüfen

„Vielen Heimbewohnern ist gar nicht klar, dass sie Wohngeld beantragen können“,

sagt Ulrike Kempchen, leitende Juristin des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Mit dem neuen Wohngeld Plus und wegen der aktuell exorbitanten Entgelterhöhungen lohnt es sich doppelt, den eigenen Wohngeld-Anspruch zu prüfen.“

Wohngeld ist ein Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen, das gilt auch für Bewohner einer stationären Einrichtung im Sinne des jeweiligen Landesheimgesetzes. Wohngeld kann derjenige beziehen, dessen verwertbares Vermögen 60.000 Euro für die erste Person und 30.000 Euro für jede weitere Person nicht übersteigt.

Ausgeschlossen ist, wer bestimmte andere Leistungen für die Wohnung bezieht, etwa Arbeitslosengeld II (ab 1. 1. „Bürgergeld“) oder Sozialhilfe.

Wichtig: Wohngeld erhält man nicht automatisch, es muss bei der örtlichen Wohngeldbehörde beantragt werden.

Weitere Informationen unter https://www.biva.de/deutsches-pflegesystem/pflege-leistungen-finanzierung/stationaer/wohngeld-fuer-pflegeheimbewohner/

Quelle: BIVA

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